
RechtsanwältInnen und NotarInnen informieren ihre KlientInnen über die Rechtslage und nehmen Aufgaben der Rechtsvertretung wahr. Ein wichtiger Unterschied zwischen diesen Berufen ist, dass RechtsanwältInnen eine frei wählbare Dienstleistung anbieten, während NotarInnen staatlich bestellt und für bestimmte Aufgaben verbindlich vorgesehen sind sowie von Amts wegen aktiv werden.
Eine detaillierte Beschreibung der möglichen Ausbildungswege auf Unis, Privatuniversitäten und Fachhochschulen findet sich im Anhang.