
Uni: Rechtswissenschaften. Voraussetzung für die Zulassung zu Rechtsanwalts- oder Notariats-Berufen ist die Absolvierung eines Studiums der Rechtswissenschaften, eine entsprechende Berufspraxis (fünf Jahre für RechtsanwältInnen, sieben Jahre für NotarInnen) und die Ablegung der Rechtsanwalts- bzw. Notariatsprüfung. Die Verteilung von Notarstellen ist gesetzlich geregelt. Insgesamt gibt es in Österreich 480 NotarInnen.