
Der Beruf der/des Rechtsanwältin/-anwaltes kann nur als freier Beruf ausgeübt werden. Üblicherweise spezialisieren sich RechtsanwältInnen auf bestimmte Rechtsbereiche. Der berufliche Einstieg erfolgt als RechtsanwaltsanwärterIn oder KonzipientIn.
NotarInnen beginnen ihre berufliche Laufbahn als NotariatsanwärterIn im Angestelltenverhältnis in einer Notariatskanzlei. NotarInnen sind immer selbstständig tätig.
Patent-AssessorInnen finden Beschäftigungsmöglichkeiten in Patent-, Lizenz- und Vertragsabteilungen von großen Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Forschungsinstituten und Behörden (Patentämter).