Start | BankangestellteR - Back-Office

Tätigkeitsmerkmale

Die Bezeichnung Back-Office bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht in der offenen Kundenbetreuung (Front Office) stattfinden. Bankangestellte im Back-Office-Bereich führen bankinterne Verwaltungstätigkeiten durch und sind für die Organisation des Personal- und Rechnungswesens verantwortlich. Sie betreuen Kredit-, Leasing- und Devisengeschäfte, prüfen Wertpapiere, analysieren Geldmärkte und wickeln den bankeigenen Wertpapierhandel ab.

Sie bearbeiten und kontrollieren die Verbuchung von Kassenberichten und Bankbelegen und sind für die fachgerechte Administration und Ablage verantwortlich. Bei der Abwicklung von Devisen- und Wertpapierhandelsgeschäften sowie in Kreditfällen kümmern sich Bankangestellte im Back-Office-Bereich um die Antrags-, Vertrags- und Dokumentenerstellung.

Bankangestellte im Back-Office-Bereich führen auch sogenannte Revisionsarbeiten durch, das heißt, sie prüfen die Vorgänge bei diversen Geschäftsfällen. Sie unterstützen auch bei der Abwicklung und Lösung von Störungen oder Missbrauchsfällen wie Kartenmissbrauch oder Zahlungsverzug. Oftmals arbeiten sie als AssistentInnen in verschiedenen Bereichen innerhalb der Bank, wie z.B. als AssistentIn der Geschäftsleitung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Bonitätsprüfungen durchführen 
  • Kreditanalysen erstellen
  • Risiko von Bankgeschäften ermitteln
  • Statistiken und Auswertungen erstellen
  • Präsentationsunterlagen vorbereiten
  • Besprechungen planen
  • Termine koordinieren
  • Schriftverkehr führen
  • Stammdaten verwalten
  • Beschwerden bearbeiten
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Hypothekenanstalten
  • Kreditwesen
  • Zentralbanken
  • Kontrollbanken

Durch die zunehmende Digitalisierung im Banken- und Finanzbereich werden Finanzdienstleistungen nicht mehr nur von traditionellen Bankinstituten angeboten, sondern auch von finanztechnologischen Unternehmen, sogenannten FinTech. Zusätzlich ergeben sich durch neue technische Möglichkeiten zeit- und ortsunabhängige Arbeitsformen, was unter anderem dazu führt, dass der Service-Bereich in Banken zunehmend eingeschränkt wird. Es sind weitere Umstrukturierungen und ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Bankensektor zu erwarten.

Die Nachfrage nach Bankangestellten im Back-Office-Bereich ist tendenziell gering. Fundierte Kenntnisse über Bankprodukte und im Kredit- und Veranlagungsbereich können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zudem sind Englischkenntnisse vorteilhaft.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BankangestellteR im bankinternen Bereich", dem der Beruf "BankangestellteR - Back-Office" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden kaufmännische und wirtschaftliche Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Ebenso bietet eine Lehre zum/zur Finanzdienstleistungskaufmann/-frau eine Zugangsmöglichkeit. Die spezifischen Kenntnisse für diesen Beruf werden in der Regel durch betriebsinterne Schulungen und Trainings vermittelt. Bankangestellte im Back-Office-Bereich müssen sich auch in rechtlichen Belangen gut auskennen und aufgrund ihrer administrativen Tätigkeiten über Know-how im Bereich Buchhaltung verfügen. Daher sind vertiefende Qualifikationen in den Bereichen Finanz- und Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Finanzwesen, Bankmanagement, Bankrecht oder Kreditwesen vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Betriebswirtschaft. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Neben internen Fortbildungen in Banken können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Internationale Finanzmärkte
  • Controlling
  • Bilanzierung
  • Steuerrecht
  • Bank- und Finanzwirtschaft
  • Risikomanagement
  • Wirtschaftsrecht
  • Finanzmanagement

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie Abteilungs- oder Filialleitung. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten auch die Bereiche Revision, Kreditvergabe, Börse, Wertpapiermanagement, Immobilienmanagement sowie Vermögens- und Anlageberatung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementieren Gewerbes "VersicherungsagentIn, VersicherungsmaklerIn und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" oder des Rechtskraftgewerbes "Gewerbliche Vermögensberatung einschließlich Berechtigung zur Versicherungsvermittlung" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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