Start | PersonalverrechnerIn

Tätigkeitsmerkmale

PersonalverrechnerInnen sind mit der Berechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen eines Unternehmens beschäftigt. Sie berechnen auch die Personalausgaben wie Krankenkassenbeiträge sowie Lohnsteuern und führen diese an die Sozialversicherung und das Finanzamt ab. Sie sind weiters für die Überweisung der Löhne und Gehälter auf die Konten der MitarbeiterInnen zuständig. PersonalverrechnerInnen dokumentieren zudem die Krankenstände und Urlaubszeiten der MitarbeiterInnen, ebenso die Dienstreisen und Überstunden. Nach diesen Angaben berechnen sie die monatlichen Arbeitszeiten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen
  • Löhne und Gehälter überweisen
  • Belege ablegen
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge berechnen
  • Sonderzahlungen, z.B. Prämien, berücksichtigen
  • Dienstverträge verwalten
  • Arbeitszeiten dokumentieren und berechnen
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Unternehmen aller Branchen
  • Steuerberatungskanzleien
  • Wirtschaftstreuhandkanzleien
  • Öffentliche Institutionen

Für Büro- und Verwaltungsberufe besteht insgesamt eine stabile Nachfrage, z.B. in der Industrie, im Gewerbe, in der Immobilien- und Gebäudeverwaltungsbranche oder in der öffentlichen Verwaltung. Auch Wirtschafts- und Unternehmensberatungsbüros stellen ein wachsendes Berufsfeld dar.

Gut ausgebildete PersonalverrechnerInnen haben günstige Berufsaussichten. Je nach Branche und Unternehmen verbessern Fremdsprachenkenntnisse und Zusatzausbildungen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht zusätzlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PersonalverrechnerIn", dem der Beruf "PersonalverrechnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bieten berufsbildende Schulen mit kaufmännischem oder wirtschaftlichem Schwerpunkt. Auch vertiefende Ausbildungen und Qualifikationen, z.B. im Bereich Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen, sind vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen bieten auch Erwachsenenbildungsinstitutionen wie BFI und WIFI sowie private Aus- und Weiterbildungsinstitute, z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Rechnungswesen
  • Controlling
  • Finanzwesen

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

PersonalverrechnerInnen können in leitende Positionen aufsteigen, z.B. in die Büro- oder Abteilungsleitung. Bei entsprechender beruflicher Qualifikation bestehen auch Karrieremöglichkeiten im strategischen Controlling.

Die selbstständige Berufsausübung als BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn und PersonalverrechnerIn ist nach der öffentlichen Bestellung bzw. nach der Anerkennung der Bilanzbuchhaltungsbehörde möglich und erfordert eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung.

Es gelten weiters folgende Bedingungen:

  • Berufserfahrung
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Besondere Vertrauenswürdigkeit
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Aufrechte Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Berufssitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT).

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