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Mittlere/Höhere Schulen

Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester
Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger

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DiplomierteR psychiatrischeR Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwester

Mittlere/Höhere Schulen

Tätigkeitsmerkmale

Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger/ schwestern (Dipl.) arbeiten in psychiatrischen und neurologischen Krankenhäusern (bzw. in den entsprechenden Abteilungen allgemeiner Krankenhäuser) sowie in Heimen und Therapiezentren, wo sie psychisch Kranke, geistig Behinderte sowie alkohol- oder drogenabhängige Patienten betreuen, pflegen und beobachten. Neben den üblichen Tätigkeiten des Pflegebereichs (vor allem Unterstützung und Assistierung des ärztlichen Personals, Dokumentation, Organisation des Klinikbetriebes, Anleitung und Kontrolle des Hilfspersonals) stellt die Tätigkeit an psychiatrischen Kliniken besondere Aufgaben: Im Zuge der Psychiatriereform hat neben der körperlichen Pflege die umfassende psychische Betreuung der Patienten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um die Patientinnen bei der Bewältigung ihrer seelischen Schwierigkeiten und der Überwindung sozialer Isolation zu helfen, erstellen Ärzte/Ärztinnen, PsychotherapeutInnen und Pflegepersonal Beschäftigungs- und Arbeitsprogramme, die die Patienten zum Handeln in der Gemeinschaft anregen sollen. Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger/ schwester (Dipl.) wirken bei der Therapie mit, gestalten Freizeitclubs und Feste und organisieren Ausgänge. Besonders wichtig ist dabei die Beobachtung der Kranken, die Erstellung der Pflegedokumentation und die Information der Ärzte/Ärztinnen über den Krankheitsverlauf, wobei es gilt, möglichst alle körperlichen und geistigen Aktivitäten der Patienten zu registrieren. Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger/ schwestern (Dipl.) vermerken dazu in den Tagesberichten die jeweilige Anteilnahme der Patienten am Tagesgeschehen, das soziale Verhalten gegenüber Mitpatienten und Pflegepersonal, die körperliche Verfassung (z.B. Antriebslosigkeit, Apathie, starker Bewegungsdrang, das Auftreten akuter Krankheitssymptome, Halluzinationen oder Krampfzustände) sowie die Wirkungen von Medikamenten. Können die Patientinnen einfache Tätigkeiten (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden oder Nahrungsaufnahme) nicht selbständig durchführen, so übernehmen bzw. unterstützen die Psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger/ schwestern (Dipl.) auch bei diesen Verrichtungen.



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