
Holzkaufleute führen für Forstbetriebe, Betriebe der holzbe- und -verarbeitenden Industrie (Sägewerke, Platten-, Furnierwerke, Holzkonstruktionsbau, Türen- und Fensterfabrikation, Möbelbau) sowie für Handelsbetriebe von Holz und Holzprodukten (z.B. Baumärkte) kaufmännische Tätigkeiten und Tätigkeiten der Verwaltung durch. Sie sind mit dem Einkauf, dem Vertrieb und dem Marketing der Produkte (Rohholz, Schnittholz, Bauholz, Platten, Furniere usw.) beschäftigt.
Holzkaufleute führen über EDV Material- und Lagerkarteien zur Kontrolle des Einkaufes und des Lagerbestandes an Holz und Holzprodukten hinsichtlich Menge, Preisbildung, Güte und Zustand. Bei Bedarf veranlassen sie rechtzeitig den Einkauf von Holzprodukten bzw. von Rohmaterial, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Fertigung von Holzprodukten unter Berücksichtigung von Lieferfristen, Lieferengpässen usw. bei den Herstellern der einzukaufenden Halb- oder Fertigwaren. Sie holen Preisauskünfte ein, verhandeln mit den Lieferanten und führen Marktbeobachtungen durch. Sie haben den Einkauf unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Qualitäts- und Preisvergleiche) zu tätigen und auch Transport- und Frachtkosten sowie Transportnebenkosten (z.B. Transportversicherung, Zölle) zu berücksichtigen.
Sie führen den einschlägigen Schriftverkehr mit Lieferantinnen, KundInnen, Spediteur(e)innen und Frachtunternehmen, schließen mit diesen Verträge ab, bestätigen Lieferscheine und veranlassen die Überweisung der Rechnungsbeträge und die ordnungsgemäße Ablage und Dokumentation des Schriftverkehrs. Weiters veranlassen sie die Überprüfung der Warenlieferung und melden Warenmängel den Lieferanten.
Holzkaufleute weisen die LagerverwalterInnen zur ordnungsgemäßen Lagerung der Produkte und Handelswaren an. Sie verwalten die Lagerbestände, indem sie Ein- und Ausgänge genau verzeichnen und den jeweils aktuellen Lagerbestand ermitteln. Ferner führen sie in regelmäßigen Abständen Inventuren (Überprüfung des Ist Lagerbestandes mit dem Soll-Lagerbestand laut Aufzeichnung) durch.
Die Verwaltung, die finanzielle Abwicklung der Ein- und Verkäufe sowie der Schriftverkehr erfolgen heute weitgehend über EDV. Holzkaufleute müssen daher zur Bedienung der einschlägigen Lagerverwaltungs-, Abrechnungs- und Textverarbeitungsprogramme in der Lage sein. Ferner brauchen sie für Bestellungen und Reklamationen Kenntnisse über Arten, Qualitäten, Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten von Hölzern und Halbfertigwaren aus Holz. Sie müssen sich über neue Produkte, Be- und Verarbeitungsverfahren (z.B. Imprägnierungs- und Oberflächenbehandlungsverfahren) informieren. Wegen der kaufmännischen Ausrichtung ihrer Tätigkeit sind auch einschlägige kaufmännische Kenntnisse (z.B. Inventur, Buchhaltung, Rechnungswesen), Rechtskenntnisse (z.B. Vertragsrecht, Leistungsstörungen) und Kenntnisse aus dem Import-Exportgeschäft sowie dem Speditions- und Frachtgeschäft notwendig.