
Landwirtschaftliche BeraterInnen sind bei den Landwirtschaftskammern und deren Außenstellen sowie in den Bezirksbauernkammern beschäftigt; darüber hinaus arbeiten sie als LehrerInnen an landwirtschaftlichen Fachschulen und halten landwirtschaftliche Kurse im Rahmen der berufsbezogenen Erwachsenenbildung ab.
Landwirtschaftliche BeraterInnen erstellen vor allem Pläne zur wirtschaftlichen Betriebsführung und erteilen fachliche Ratschläge. Landwirtschaftliche BeraterInnen erarbeiten Vorschläge zur Qualitäts- und Ertragssteigerung der Produktion und erstellen Investitions- und Finanzpläne, leiten und organisieren Vorträge und Veranstaltungen zur raschen Verbreitung wichtiger landwirtschaftlicher Erkenntnisse und beraten auch in Bau-, Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen.
Weitere Aufgabenbereiche sind die Beratung bäuerlicher Familien, die Durchführung von landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Beratungsunterlagen und Fachzeitschriften. Die Beratungstätigkeiten führen sie in Form von Einzel- und Gruppenberatungen sowie von Vorträgen, Kursen und Exkursionen durch.
Agrarkaufleute sind in land- und forstwirtschaftlichen Verbänden, Genossenschaften und im Landesproduktenhandel tätig; hier sorgen Agrarkaufleute für die Abnahme der Produkte der Landwirt(e)innen und liefern diesen die nötigen Hilfsmittel zum reibungslosen Ablauf in ihren Betrieben.