
ZolldeklarantInnen vertreten Unternehmen (z.B. Import- oder Exportfirmen) gegenüber der Zollbehörde. Sie berechnen die Zolltarife, Zollnebenabkommen und gegebenenfalls die Einfuhrumsatzsteuer und fertigen die Zollpapiere unter Berücksichtigung von Zollermäßigungen und -befreiungen formgerecht aus.
Bei der Warenübernahme kontrollieren sie die Beschaffenheit und die Verpackung der Ware. Der Großteil der Berechnungsarbeiten und Dokumentenerstellung erfolgt computergestützt. ZolldeklarantInnen sind bei grober Fahrlässigkeit für fehlerhafte Angaben nach dem Zollgesetz persönlich haftbar.