
Die Kernkompetenzen von DiätologInnen umfassen ernährungstherapeutische und ernährungsrehabilitative Maßnahmen bei verschiedenen Erkrankungsbildern sowie Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und der Prophylaxe (=Vorbeugung) ernährungsabhängiger Krankheiten.
Der berufliche Aufgabenbereich von DiätologInnen beinhaltet daher Auswahl, Berechnung und Zubereitung von Diätkost zur Ernährung kranker Personen. Die DiätologInnen sind die einzige Berufsgruppe, welche Ernährungstherapie anbieten kann und darf (MTD-Gesetz).
DiätologInnen sind hauptsächlich in Krankenhäusern, Sanatorien, Erholungsheimen und Kurhotels tätig, berechnen Nährstoff-, Vitamin-, Mineralstoffgehalt der Speisen und überwachen deren Zubereitung. Sie beraten Kranke und deren Angehörige über die praktische Durchführung der ärztlichen Diätverordnung für die Zeit nach einem Kur- oder Krankenhausaufenthalt und entwickeln individuelle Langzeitdiätprogramme für Kranke.