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Tätigkeitsmerkmale

ModedesignerInnen planen, entwerfen und gestalten Bekleidungsstücke und ganze Kollektionen für Damen-, Herren-, Kinder- und Sportbekleidung sowie für Schuhe und Accessoires. Sie richten sich nach aktuellen Modetrends und kreieren eigene Stile, wobei sie sich auch an den Bedürfnissen der KundInnen orientieren.

Zunächst zeichnen ModedesignerInnen Entwürfe bzw. erste Skizzen und entwickeln unter der Berücksichtigung der Material- und Produktionskosten ein Gestaltungskonzept. Dabei verwenden sie häufig computergestützte Zeichenprogramme, wie z.B. Computer Aided Design (CAD). Dann fertigen sie Prototypen und Modelle an oder lassen diese in Musterschneidereien herstellen. Dabei bestimmen sie die Stoff- und Werkstoffauswahl, Mal-, Zeichen- und Schnitttechniken sowie Stoffdruckmuster.

Weiters legen ModedesignerInnen die passende Fertigungs- und Verarbeitungstechnik fest und befassen sich mit neuen Technologien der Verarbeitung, wie z.B. Färbetechniken oder nachhaltige Herstellungsverfahren. Dabei tauschen sie sich mit SchneiderInnen aus. Schließlich führen sie Anproben durch und nehmen letzte Änderungen vor. Der fertige Modellschnitt wird dann an die Fertigungsabteilung bzw. an spezialisierte Produktionsbetriebe weitergeleitet, in denen die Kleidungsstücke bzw. Kollektionen produziert werden.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Einzelstücke und Kollektionen planen und designen
  • Skizzen und Detailzeichnungen anfertigen
  • Material bestimmen
  • Schnittkonstruktionen anfertigen
  • Material- und Produktionskosten berechnen
  • Arbeitsabläufe koordinieren
  • Besprechungen durchführen
  • Modeschauen konzipieren und veranstalten
  • Mode- und Textilmessen besuchen
Siehe auch:
  • Auge-Hand-Koordination
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Textilien
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Sinn für Mode und Trends
  • Überzeugungsfähigkeit

ModedesignerInnen sind häufig selbstständig tätig. Daneben bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen Beschäftigungsmöglichkeiten:

  • Textilhersteller
  • Modehäuser
  • Betriebe der Mode- und Textilindustrie
  • Mode- und Fachjournalismus

Die heimischen Unternehmen in der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuherzeugung sind stark exportorientiert, 70 bis 90 Prozent der Produktion werden ins Ausland geliefert. Die aktuelle Corona-Krise hat in der Branche vorübergehend zu einem Rückgang der Nachfrage um mehr als zwei Drittel geführt. Zudem ist das Einkaufsverhalten der KonsumentInnen generell zurückhaltender als vor der Krise, wovon der Textil- und Modehandel besonders betroffen ist. Viele Unternehmen haben von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch gemacht oder mussten Personal kündigen. Die schwierige wirtschaftliche Lage wird sich voraussichtlich noch länger auch in einem sehr angespannten Arbeitsmarkt niederschlagen. Die Berufsaussichten von ModedesignerInnen sind daher eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ModedesignerIn", dem der Beruf "ModedesignerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen im Bereich Mode. Je nach Schultyp werden Kenntnisse in den Bereichen Modegrafik, Modegeschichte und Design sowie Schnittkonstruktion und Modellgestaltung mit dem computergestützten Konstruktionsprogramm CAD (Computer Aided Design) vermittelt. Zudem muss im Rahmen der Ausbildung ein 4-wöchiges Pflichtpraktikum absolviert werden.

Eine weitere Zugangsmöglichkeit sind Lehrausbildungen im Bereich Bekleidungsgestaltung.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Modedesign. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Fashion Technology
  • Modemarketing
  • Textiltechnik
  • Haute Couture
  • Bühnenkostüm
  • Neue Textilien
  • Online-Marketing
  • Betriebswirtschaft

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitenden Funktionen im Designbereich, z.B. als ChefdesignerIn. In Positionen wie diesen zählen neben der Kollektionsgestaltung auch Marktbeobachtungen und Trendanalysen zu wichtigen Aufgaben.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementieren Gewerbes "Verbundenes Handwerk: DamenkleidermacherIn, HerrenkleidermacherIn, WäschewarenerzeugerIn" oder der freien Gewerbe "Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)" und "Änderungsschneiderei" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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