
Ehe- und FamilienberaterInnen beraten Einzelpersonen, Paare und Familien bei persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Problemen, unterstützen bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten und versuchen vor allem, eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben. Die Beratung berücksichtigt soziale, wirtschaftliche, rechtliche sowie psychische Belange (z.B. Partnerschaftsprobleme, Familienplanung, Probleme allein stehender Elternteile, Erziehungsschwierigkeiten, Trennungs- und Scheidungskrisen).
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit versuchen Ehe- und FamilienberaterInnen durch gezielte Gesprächsführung mit den Ratsuchenden Probleme klarer zu machen, auf andere mögliche Sichtweisen hinzuweisen und Anregungen zu möglichen Veränderungen zu geben. Ziel der Tätigkeit von Ehe- und FamilienberaterInnen ist es, die Ratsuchenden zu wirksamer Selbsthilfe anzuregen. Um auf ihre Beratungsstellen aufmerksam zu machen, wenden sich Ehe- und Familienberater in Vorträgen und Gesprächen (z.B. in Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen) an die Öffentlichkeit. Darüber hinaus gehören auch organisatorische Aufgaben innerhalb einer Beratungsstelle (z.B. Führen von Statistiken) zum Tätigkeitsbereich der Ehe- und FamilienberaterInnen.