
AltenhelferInnen pflegen und betreuen alte Menschen in deren eigener Wohnung (d.h. ambulant), im Spital, im Pflege- oder Pensionistenheim. Alten- und PflegehelferInnen leisten persönliche Hilfe und unterstützen die von ihnen betreuten Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags.
Ambulant erfolgt der Einsatz im Rahmen eines Beratungs- und Besuchsdienstes, wobei vor allem menschlich-persönliche Gespräche im Vordergrund stehen sollen. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kontakten, die Aktivierung zu Freizeitbeschäftigungen, die Mitwirkung bei der Rehabilitation usw. Bei allen Tätigkeiten bemühen sich die Alten- und PflegehelferInnen um den Aufbau einer Vertrauensbasis zu den alten Menschen. Sie ermuntern diese auch, über deren Sorgen zu sprechen und stehen ihnen in schwierigen Situationen bei.
AltenhelferInnen besorgen Einkäufe, übernehmen einen gewissen Teil der Hausarbeit, kümmern sich um rechtzeitige ärztliche Hilfe, helfen bei der Zubereitung altersgemäßer Kost oder Diät. AltenhelferInnen verfügen auch über das notwendige Wissen, um in Pensions- bzw. Beihilfenfragen Auskunft zu geben. Sie sollen darüber hinaus die älteren Leute zu Altenbildungsarbeit, Beschäftigungstherapie oder zur Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen animieren.
Wenn körperliche Unterstützung und Pflege notwendig ist, helfen Alten- und PflegehelferInnen bei Tätigkeiten wie dem Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Aufsuchen der Toilette. Sie animieren zu körperlicher Aktivität (Geh- und Bewegungsübungen) und helfen beim Umgang mit Hilfsmitteln (z.B. Gehgestell). Sie pflegen die alten Menschen bei Erkrankungen und führen dabei ärztliche Anordnungen aus, indem sie z.B. Blutdruck und Puls kontrollieren, Verbände wechseln, Fieber messen und wunde Körperstellen, die durch langes Liegen entstehen, pflegen. Sie überwachen die Medikamenteneinnahme und die Einhaltung von Diät- und Kurvorschriften. Im Notfall veranlassen sie ärztliche Betreuung und ziehen z.B. eine mobile Krankenschwester zu Rate. Bei der Betreuung bettlägeriger PatientInnen arbeiten die Alten- und PflegehelferInnen regelmäßig mit der mobilen Krankenschwester und dem Arzt zusammen, um Betreuungserfordernisse aufeinander abzustimmen.
Kontakte zu Nachbarn, Angehörigen und anderen Hilfspersonen werden durch die Alten- und PflegehelferInnen geknüpft und aufrechterhalten. Viele Haushaltsaufgaben sind zu übernehmen (z.B. Bettenmachen), der Haushalt muss organisiert werden: Alten- und PflegehelferInnen kaufen ein, tätigen Besorgungen und koordinieren Essens- und Reinigungsdienste. Falls erforderlich, bereiten sie einfache Mahlzeiten zu und helfen bei der Essenseinnahme.
In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pensionistenheimen sind Alten- und PflegehelferInnen eng in den Stationsbetrieb eingebunden und der Stationsschwester unterstellt. Sie führen je nach Arbeitsablauf auf der Station verschiedene pflegerische Tätigkeiten durch. Sie lagern und betten die PatientInnen, helfen bei der Körperpflege (Waschen, Hautpflege, Rasur, Haar- und Nagelpflege usw.) und helfen bei der Intimtoilette (Versorgen mit Leibschüssel bzw. Harnflasche). Sie wechseln die Bettwäsche und unterstützen die PatientInnen beim Umkleiden. Menschen, die nicht mehr selbständig essen können, werden von ihnen gefüttert.
Mit dem Einsatz technisch verbesserter Pflegehilfsmittel wie z.B. Badelifter oder Elektrobetten können die körperlichen Belastungen in diesem Beruf vermindert werden.
Für diesen Beruf qualifiziert eine Ausbildung an einer der Altenpflegeschulen sowie der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung abgeschlossen. Die Altenpflegeschule trägt die Verantwortung für die Ausbildung und fördert die Ausbildung durch die Praxisbegleitung. Die praktische Ausbildung wird durch Praxisanleitung sicher gestellt (Quelle: www.caritas-soziale-berufe.de).