
FremdenführerInnen führen Reisegruppen oder Einzelpersonen zu landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten und erläutern diese. Ihre Aufträge erhalten sie von einer zentralen Fremdenführervermittlung, von Reisebüros oder von Hotels. Die Fremdenführer, die zumindest zwei Fremdsprachen beherrschen müssen, informieren sich über Herkunft, Sprache und spezielle Wünsche der Reisegruppe. Unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten von Museen, Sammlungen, Kirchen usw., die im Rahmen der Führung besichtigt werden, vereinbaren sie mit den Teilnehmern Termin und Dauer der Führung. In der Regel bieten die FremdenführerInnen eine Rundfahrt an, die den Touristen einen Überblick über die wichtigsten Baudenkmäler und Kulturstätten einer Stadt und die landschaftlichen Schönheiten eines Gebietes gibt. Auf selten gewünschte Ziele bereiten sie sich vor, indem sie mit Hilfe von Nachschlagewerken und Fachliteratur ihr Wissen darüber vertiefen.
FremdenführerInnen berichten über die Entstehungsgeschichte von Sehenswürdigkeiten, nennen Jahreszahlen sowie geografische, geschichtliche und kunstgeschichtliche Einzelheiten. Darüber versuchen sie auf Spezialwünsche und besondere Fragen der TeilnehmerInnen einzugehen.
Fremdenführerprüfung: Die Fremdenführerprüfung ist eine kommissionelle Prüfung (Berechtigungsprüfung) bei den Ämtern der Landesregierungen (in Wien: Kulturamt der Stadt Wien), die als Befähigungsnachweis für das nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Fremdenführer gilt. Vorbereitungs- und Ausbildungslehrgänge werden von den großen Berufsbildungsinstituten angeboten.