
Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) definiert den Aufgabenbereich von betrieblichen EntsorgungstechnikerInnen; auf Grund dieses Gesetzes ist es erforderlich, dass jeder Betrieb (ab 100 MitarbeiterInnen) einen betrieblichen Abfallbeauftragten der Behörde bekannt gibt. Die Aufgaben von betrieblichen EntsorgungstechnikerInnen beinhalten einerseits Eingangskontrollen von Problemstoffen und gefährlichen Abfällen und andererseits Kundenbesuche sowie den Aufbau eines Abnehmernetzes.