
ProduktvertreterInnen und HandelsvertreterInnen bahnen durch Besuche bei Kunden Geschäfte an und verkaufen Waren oder Dienstleistungen im Namen eines oder mehrerer Unternehmer. ProduktvertreterInnen informieren den Kunden, präsentieren und besprechen mit ihm das Sortiment, handeln Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen aus, gewähren Rabatte und sind für die Zustellung und eventuell auch für die Reklamationen zuständig. Dem Unternehmen, für das die ProduktvertreterInnen tätig sind, erstatten sie Bericht und erledigen notwendige Verwaltungsarbeiten. ProduktvertreterInnen arbeiten auch als sogenannte PlatzvertreterInnen (VertreterInnen mit regionalem Alleinvertretungsrecht).
HandelsvertreterInnen besorgen die Vermittlung bzw. den Abschluss von Handels- oder Rechtsgeschäften für Dritte. HandelsvertreterInnen werden von einem oder mehreren Unternehmen mit sämtlichen Arbeiten, die für das Zustandekommen von Verträgen zu leisten sind, ständig betraut und schließen die Geschäfte im Namen und auf Rechnung ihrer Auftraggeber ab. Häufig sind HandelsvertreterInnen nur für eine bestimmte Branche oder Produktpalette zuständig (z.B. Papier- oder Parfümeriewaren). Ihre Haupttätigkeitsbereiche sind die Geschäftsanbahnung und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Sie besuchen Industrie-, Gewerbe-, Großhandels- und Einzelhandelsbetriebe sowie Einzelpersonen (z.B. Ärzte/Ärztinnen), um neue KundInnen anzuwerben oder den Kontakt zu den StammkundInnen aufrechtzuerhalten.
Handelt es sich um einen Erstbesuch, so informieren die HandelsvertreterInnen die neuen KundInnen über die Produkte oder Dienstleistungen ihrer Firma. Sie beraten die KundInnen, präsentieren verschiedene Produkte, besprechen mit den KundInnen einzelne Waren bzw. das gesamte Warensortiment, die Absatzmöglichkeiten sowie Absatz fördernde Maßnahmen (Werbemittel) und handeln Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen aus. Da sie weitgehende Vollmachten besitzen, gewähren sie z.B. Rabatte, tätigen Verkaufsabschlüsse und sind für die Zustellung und eventuelle Reklamationen mitverantwortlich. In der beruflichen Praxis ist eine Arbeitsteilung in der Firma möglich, sodass manche HandelsvertreterInnen ausschließlich für die Erstbesuche (KontakterIn) und andere für die regelmäßigen Kundenbesuche (KundenbetreuerIn) zuständig sind.
Die HandelsvertreterInnen erstatten den Unternehmen, für die sie tätig sind, Bericht, erledigen die notwendigen Verwaltungsarbeiten (firmeninterner Schriftverkehr, Aktualisierung der Kundenkartei usw.) und nehmen neue Anweisungen entgegen. Kommen neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt, werden die HandelsvertreterInnen firmenintern eingeschult, wodurch sie ihre Produktkenntnisse und -erfahrungen laufend erweitern.
HandelsvertreterInnen arbeiten mitunter auch als sogenannte PlatzvertreterInnen, das sind HandelsvertreterInnen, die eine Firma an einem bestimmten Ort vertreten. Dort stellen sie Waren und Informationsmaterial aus und veranstalten Produktpräsentationen. Meist ist die Berufsausübung jedoch mit häufiger Reisetätigkeit verbunden, die die Benützung eines Verkehrsmittels, vorzugsweise eines eigenen Autos, erforderlich macht. HandelsvertreterInnen teilen ihr Tätigkeitsfeld gelegentlich auch regional auf und sind dann nur für den Kundenkontakt bzw. die Kundenbetreuung in einem bestimmten Einsatzgebiet verantwortlich.
HandelsvertreterInnen, die mit Kleincomputern ausgestattet sind, können über Datenfernübertragungsleitungen mit den EDV Anlagen ihrer Firmen Informationen austauschen. Dadurch ist es ihnen möglich, sofort auf Anfragen von KundInnen zu reagieren und diese mit Auskünften über den momentanen Lagerstand, über zu erwartende Lieferzeiten, über Zahlungsfristen usw. dem neuesten Stand entsprechend zu versorgen. Arbeiten, die sie früher im Büro erledigt haben (z.B. Ausfüllen von Bestellscheinen, Aktualisieren der Kundenkartei usw.), machen sie nun unterwegs, da sie über Computer jederzeit sowohl über sämtliche in der Zentrale des Unternehmens gespeicherten Informationen verfügen als auch alle Aufträge und Bestellungen sofort in die Zentrale weiterleiten können.