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Tätigkeitsmerkmale

KunstkeramikerInnen erschaffen kunstvolle und dekorative Objekte aus Ton oder Porzellan, wie z.B. Skulpturen, Vasen, Teller, Schalen, Figuren und andere Arbeiten aus Keramik. Sie bereiten den Ton vor, rühren ihn an und kneten ihn durch. Dann formen und modellieren sie ihn, etwa mithilfe einer Töpferscheibe oder durch das Gießen von flüssigem Ton in vorgefertigte Formen, die sie zuvor hergestellt haben. Anschließend brennen sie die Objekte im Brennofen, um sie zu härten. 

Nach dem Auskühlen bearbeiten KunstkeramikerInnen die Objekte, indem sie sie beispielsweise mit Glasuren versehen oder mit Pinseln und Farben Muster aufmalen und sie erneut zum Härten in den Brennofen geben. Bestehen die fertigen Objekte aus mehreren Teilen, fügen sie diese zusammen. KunstkeramikerInnen sind auch für die fachgerechte Lagerung und Verpackung der Keramikarbeiten zuständig. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Keramische Produkte, wie z.B. Töpfe und Vasen, herstellen
  • Ton vorbereiten
  • Töpferscheibe bedienen
  • Gießformen herstellen
  • Brennofen bedienen
  • Glasuren auftragen
  • Farben und Muster aufmalen
  • Einzelteile zusammenfügen
  • Objekte lagern und verpacken
  • Auge-Hand-Koordination
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Formen
  • Unempfindlich gegenüber Hitze sein
  • Unempfindlich gegenüber Staub sein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen:

  • Betriebe der Keramikindustrie
  • Porzellanmanufakturen
  • Produktionsbetriebe
  • Töpferwerkstätten

Von Gebrauchskeramik, wie etwa Geschirr oder Ziergegenständen, bis zur Baukeramik, z.B. Fliesen oder Einrichtungen für den Sanitärbereich: Keramik ist ein vielfältiger Rohstoff mit zahlreichen Anwendungsgebieten. Die Keramikindustrie sieht sich allerdings mit vielen Herausforderungen konfrontiert, wie etwa steigenden Energiepreisen, Umweltauflagen und einer starken Konkurrenz aus dem Ausland. Zudem kommt, dass die Keramikindustrie stark vom Bausektor abhängig ist. Die Berufsaussichten für KunstkeramikerInnen sind eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KeramikerIn", dem der Beruf "KunstkeramikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität im Bereich Keramik. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw.  Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Bildhauerei, Material- und Werkstoffkunde, Design, künstlerische Gestaltung.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie:

  • Produktdesign
  • Produktionstechnik
  • Glasurmalen
  • Kachelofenbau
  • Raku-Brenntechnik
  • Silicattechnik
  • Verfahrenstechnik

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in Technischem Zeichnen und Werkstoffkunde.

Je nach Struktur und Größe des Unternehmens bestehen Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "KeramikerIn" und "HafnerIn" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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