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Lehrberufe

Buchhalterin
Buchhalter

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BuchhalterIn

Lehrberufe

Lehrzeit:
3 Jahre


Hinweis

ACHTUNG: Dieser Lehrberuf bekommt voraussichtlich am 1. Juni 2012 eine neue Ausbildungsordnung und die neue Bezeichnung "Finanz- und RechnungswesenassistentIn".

 



Tätigkeitsmerkmale

Im Zentrum jedes Unternehmens steht die Buchhaltung. Hier laufen alle wichtigen Daten zusammen: Aufwände und Erträge, Informationen über Anlagevermögen und –kapital, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Steuerangelegenheiten usw. Auf den Daten der Buchhaltung basiert auch die Kostenrechnung (Feststellung von Fixkosten, Herstellungskosten usw.). Diese wiederum liefert die Entscheidungsgrundlage der Produktionsplanung und Preiskalkulation. Die meisten Arbeitsvorgänge in der Buchhaltung werden heute mittels EDV durchgeführt; umfangreiche EDV-Kenntnisse bzw. Kenntnisse der Buchhaltungsprogramme sind daher grundlegend für diesen Beruf.

Der Aufgabenbereich der BuchhalterInnen umfasst die laufende chronologische Aufzeichnung (Verbuchung) der Geschäftsvorgänge, die Abrechnung verschiedener Konten sowie die Erstellung der Bilanzen eines Unternehmens. In manchen Betrieben sind die BuchhalterInnen auf einzelne Teilbereiche wie Bilanzierung, Kostenrechnung oder Controlling spezialisiert. Besonders qualifizierte BuchhalterInnen sind in der Lage, die Geschäftsleitung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu beraten. Dabei greifen sie auf verlässliche Zahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung zurück.

BuchhalterInnen verbuchen ("kontieren") die Belege einzelner Kostenarten und –stellen und prüfen vorkontierte Belege auf ihre wertmäßige Richtigkeit und die korrekte Kontierung. Sie führen die Kosten der Betriebsbuchhaltung und verbuchen Änderungen im entsprechenden Kostenbereich. Sie klären Differenzen mit den entsprechenden Abteilungen, ermitteln im Zuge der Nachkalkulation Kosten verschiedener Art, fassen Kosten bei periodischen Kostenabrechnungen zusammen und arbeiten bei periodischen Inventuren und bei Soll-Ist-Vergleichen mit. Sie erfassen, prüfen und kontrollieren alle Daten für die Buchführung und für die Lohn- und Gehaltsverrechnung und führen die Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden durch. Dabei sorgen sie für die ordnungsgemäße Ablage aller Buchhaltungsunterlagen, bereiten die Inventuren vor und führen die Personalkarteien.

Innerhalb der Berufsgruppe der BuchhalterInnen haben sich mehrere Spezialisierungsformen gebildet, zum Beispiel AnlagenbuchhalterInnen, BilanzbuchhalterInnen, FinanzbuchhalterInnen oder Personen- und SachkontenbuchhalterInnen. Diese beruflichen Tätigkeiten können gleichermaßen in zuarbeitender und Helfertätigkeit wie in Aufsicht führender Funktion ausgeübt werden.

Alle administrativen Arbeiten müssen unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme organisiert werden.



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