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Lehrberufe

Lehrlingsentschädigung

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze, alle Beträge in Euro
Brutto: Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
Netto: Wert NACH Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Kollektivvertrag gültig ab
Gewerbe-Angestellte (Allgemeiner Kollektivertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting); die hier erfassten Gewerbe sowie die Gewerbe mit eigenen Regelungen sind beim Lehrberuf "Bürokaufmann/-frau" angeführt
(Angestellte)
01.01.2012
1. Lj. 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj.
Brutto4586327821.077 
Netto410567671924 
Industrie-Angestellte (Allgemeiner Kollektivertrag für Angestellte der Industrie); die hier erfassten Industriezweige sowie die Industriezweige mit eigenen Regelungen sind beim Lehrberuf "Industriekaufmann/-frau" angeführt
(Angestellte)
01.11.2011
1. Lj. 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj.
Brutto5367199731.316 
Netto4816458351.103 
 + Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
1. Lj. 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj.
Brutto7189641.1991.394
Netto6448651.0171.168 
Buchhaltungsagentur des Bundes
(Angestellte)
01.01.2012
1. Lj. 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj.
Brutto4586327821.077 
Netto410567671924 

Neben diesen allgemeinen Kollektivverträgen gibt es in zahlreichen Gewerbe- und Industriebereichen eigene Kollektivverträge mit abweichenden Regelungen! Die Werte für einzelne Gewerbe finden Sie beim Lehrberuf "Bürokaufmann/-frau", die Werte für einzelne Industriebranchen beim Lehrberuf "Industriekaufmann/-frau"!
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