Angebote im AMS Berufslexikon

Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | KunsttherapeutIn

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

KunsttherapeutInnen begleiten Erwachsene und Kinder mit Hilfe künstlerischer und kreativer Methoden bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen und Herausforderungen, etwa bei Krisen in der persönlichen Entwicklung, bei Burnout, in Veränderungsphasen, bei Suchtproblematiken, zur Traumabearbeitung oder bei auffälligen Verhaltensweisen. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Kunst, Psychologie und Pädagogik. 

Das Ziel von KunsttherapeutInnen ist es, Menschen dabei zu unterstützen, sich über kreatives Gestalten auszudrücken, um innere Prozesse zu erkennen und persönliche Ressourcen zu stärken. Dazu planen und entwickeln sie kunsttherapeutische Sitzungen mit Einzelpersonen oder in Gruppen, in denen die KlientInnen verschiedene kreative Ausdrucksformen wie Malen, Zeichnen, Tonmodellieren, Basteln, Theaterspiel oder Musik anwenden. KunsttherapeutInnen begleiten den Gestaltungsprozess, regen in Gesprächen zu Reflexionen über Gefühle und Gedanken an und analysieren gemeinsam mit den KlientInnen die entstandenen Werke. 

KunsttherapeutInnen arbeiten oftmals mit PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, NeurologInnen und anderen SpezialistInnen zusammen. Die Kunsttherapie ist in Österreich keine gesetzlich anerkannte Therapieform und ersetzt keine psychotherapeutische oder medizinische Behandlung. KunsttherapeutInnen ohne entsprechende zusätzliche Qualifikation dürfen daher nur begleitend und ergänzend tätig sein.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Kunsttherapeutische Sitzungen planen und vorbereiten
  • Gespräche mit KlientInnen führen
  • Kreative Gestaltungsprozesse anleiten 
  • Zu Reflexion anregen 
  • Termine koordinieren
  • Therapieprozesse dokumentieren
Siehe auch:
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für Farben
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen: 

  • Krankenhäuser
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Rehabilitationszentren
  • Palliativzentren
  • Pflegeheime
  • Psychosoziale Betreuungszentren
  • Sonderpädagogische Institutionen
  • Sozialpädagogische Zentren, wie z.B. Jugendzentren
  • Schulen

Kunsttherapie ist in Österreich kein anerkannter Gesundheitsberuf. Dennoch werden kunsttherapeutische Methoden oftmals als Ergänzung in psychosozialen, pädagogischen und rehabilitativen Kontexten eingesetzt. Die Nachfrage nach kunsttherapeutischen Angeboten hängt oftmals von regionalen Projekten und Initiativen sowie von Fördermitteln ab. Ein hohes Maß an Eigeninitiative sowie ein gutes Netzwerk und Flexibilität können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PsychotherapeutIn", dem der Beruf "KunsttherapeutIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden z.B. Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Psychotherapie, Kunst, Pädagogik, Psychologie oder Gesundheits- und Krankenpflege.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Die Sigmund Freud Privatuniversität bietet den Universitätslehrgang Klinische Kunsttherapie an. Voraussetzungen sind der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Abschlusses im Ausmaß von mindestens 180 ECTS bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem künstlerischen, pädagogischen, sozialen oder Gesundheitsberuf auf Bachelor-Niveau (NQR 6) sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im einschlägigen fachspezifischen Bereich. Zudem muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen werden. 

Weiters bieten verschiedene Erwachsenenbildungseinrichtungen Ausbildungen im Bereich Kunsttherapie an, wie z.B. das Institut für Mal- und Gestaltungstherapie oder die Wiener Schule für Kunsttherapie. Die Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. das Mindestalter oder Vorbildung, sowie die Dauer der Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen unter anderem an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Expressive Arts und Beratung. Auch das Psychotherapeutische Propädeutikum ist eine Weiterbildungsoption.

Zudem bietet auch der Österreichische Berufsverband für Kunsttherapie, das Institut für Mal- und Gestalttherapie sowie die Wiener Schule für Kunsttherapie verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten an, z.B. zu Phonethik, Farbkunde, Schreiben, Maltechniken oder Fotografie.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Konfliktmanagement, Mediation, Resilienz und Fremdsprachen.

Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise in den Bereichen Supervision oder Psychotherapie.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes Lebens- und Sozialberatung möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

Bei entsprechender Qualifikation ist eine selbstständige Berufsausübung auch im Rahmen der freien Berufe "Psychologe/Psychologin" oder "Psychotherapie" möglich.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Soziales, Gesundheit, Schönheitspflege" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal