Start | SteuerberaterIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. 

Tätigkeitsmerkmale

SteuerberaterInnen bieten Unternehmen und Privatpersonen Unterstützung in Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten. Sie informieren über steuerliche Pflichten, erstellen Steuererklärungen und vertreten ihre MandantInnen gegenüber Steuerbehörden und -gerichten. Zudem beraten sie Unternehmen zu Themen des Abgabenrechts und der Rechnungslegung. Darüber hinaus bieten sie eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Personalverrechnung und Wirtschaftsberatung an. 

Im Bereich Rechnungswesen sind SteuerberaterInnen dazu befugt, Unternehmen in Fragen der Buchführung und Bilanzierung zu beraten, Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, Geschäftsbücher zu führen und zu prüfen sowie Kostenrechnungen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Zudem übernehmen sie gegebenenfalls die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Im Rahmen der Steuerrechtsberatung, z.B. zu arbeits- und insolvenzrechtlichen Themen, begleiten sie ihre MandantInnen auch bei Umgründungen, Unternehmensbewertungen sowie beim Unternehmenskauf und -verkauf.

SteuerberaterInnen sind auch in der Wirtschaftsberatung tätig. Beispielsweise unterstützen sie ihre MandantInnen bei der Finanzplanung, bei Investitionsentscheidungen, bei der Erstellung von Businessplänen, bei Finanzierungsfragen sowie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen. Darüber hinaus übernehmen sie Treuhandaufgaben. Dazu zählen etwa die Verwaltung von Vermögen und die Korrespondenz mit Behörden, Banken und RechtsanwältInnen. SteuerberaterInnen, die zusätzlich als Sachverständige tätig sind, erstellen auch Gutachten in wirtschaftlichen Bereichen wie Bilanzwesen oder Buchführung. Bei all ihren Tätigkeiten achten sie stets auf die Einhaltung der geltenden steuer- und unternehmensrechtlichen Vorschriften. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Steuererklärungen erstellen und einreichen
  • Steuerbescheide prüfen 
  • Unternehmen und Privatpersonen in Steuerangelegenheiten beraten
  • MandantInnen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten vertreten
  • Buchhaltung führen 
  • Lohnverrechnung abwickeln
  • Kostenrechnungen und Kalkulationen durchführen
  • Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellen
  • Gutachten verfassen
  • Vermögen verwalten
  • Auskünfte in Steuerrechtsangelegenheiten erteilen
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Unternehmerisches Denken
  • Verantwortungsbewusstsein

Im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen Beschäftigungsmöglichkeiten: 

  • Steuerberatungskanzleien
  • Wirtschaftsprüfungskanzleien
  • Wirtschaftstreuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Banken und Versicherungen 
  • Unternehmen aller Branchen mit eigener Finanz- und Rechnungswesenabteilung

Die zunehmende Professionalisierung in vielen Unternehmensbereichen sowie steigende Anforderungen an das Reporting führen zu einer erhöhten Komplexität in der Unternehmensführung. Betriebswirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen sind daher sehr gefragt. SteuerberaterInnen bieten ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Dienstleistungen an, die oftmals auch eine Basis für betriebliche Entscheidungen liefern. Sie sorgen für ein korrektes und transparentes Rechnungswesen, bieten professionelle Beratung in allen Unternehmensphasen und vertreten gegebenenfalls auch die Rechte ihrer MandantInnen vor Behörden und Gerichten, wodurch sie für viele Unternehmen unverzichtbar sind. 

Die Berufsaussichten für SteuerberaterInnen sind daher gut. Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen Steuerrecht, Abgabenrecht und Rechnungslegung sowie auch eine Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich, wie Umsatzsteuerrecht, Immobilien oder Digitalisierung, sind gefragt und können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WirtschaftstreuhänderIn", dem der Beruf "SteuerberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zu diesem Beruf ist im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz gesetzlich festgelegt. Zunächst muss ein facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Ausmaß von 180 ECTS absolviert werden, z.B. in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums muss eine 18-monatige Praxiszeit als BerufsanwärterIn bei einem/einer Berufsberechtigten, z.B. bei einer Wirtschaftstreuhand- oder Steuerberatungskanzlei oder bei einem anerkannten Revisionsverband, absolviert werden. Danach ist die Zulassung zur Fachprüfung möglich. Diese besteht aus 3 Klausuren zu den Themen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung und Rechtslehre. Hinzu kommt eine schriftliche Spezialprüfung sowie eine mündliche Prüfung für SteuerberaterInnen, die 5 Fächer zu den Themen Berufsrecht, Abgabenrecht, Rechnungslegung, Betriebswirtschaftslehre und Rechtslehre beinhaltet. 

Auch eine 5-jährige Berufspraxis als BilanzbuchhalterIn ermöglicht den Zugang zur Berufsanwärterpraxis und in weiterer Folge die Zulassung zur Fachprüfung.

Für die Bestellung zum/zur SteuerberaterIn sind die erfolgreich abgelegten Prüfungen sowie die 3-jährige Praxiszeit als BerufsanwärterIn nachzuweisen, wobei mindestens 2 Jahre davon hauptberuflich in einer steuerberatenden Tätigkeit in Österreich geleistet worden sein müssen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der gesetzlichen Fortbildungspflicht. SteuerberaterInnen sind demnach verpflichtet, sich jeweils innerhalb von 3 Jahren im Ausmaß von 120 Stunden fortzubilden, wobei pro Jahr zumindest 30 Stunden absolviert werden müssen. 

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Controlling, Finanzrecht, Rechnungswesen, Bilanzierung, Risikomanagement und Wirtschaftsrecht. 

Die Akademie der SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen (ASW) bietet ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm zu verschiedenen berufsspezifischen Fachthemen wie Steuer- und Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Betriebswirtschaft und Rechtslehre. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Mediation, Konfliktmanagement und Zeitmanagement.

SteuerberaterInnen haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Branchen oder Fachgebiete zu spezialisieren, z.B. auf spezifische Steuerarten oder Kundengruppen. Zudem ist es mit entsprechender Berufserfahrung möglich, eine Wirtschaftstreuhandkanzlei zu gründen oder eine Partnerschaft in einer größeren Kanzlei zu übernehmen. Mit entsprechender Qualifikation sowie der Eintragung in die Liste der MediatorInnen nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz besteht zudem die Möglichkeit, als WirtschaftsmediatorIn tätig zu sein. Insbesondere in großen Kanzleien stehen SteuerberaterInnen mitunter internationale Karrieremöglichkeiten offen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen der freien Berufe "SteuerberaterIn", "WirtschaftsprüferIn", "BilanzbuchhalterIn", "BuchhalterIn" und "PersonalverrechnerIn" möglich.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

Zudem ist eine selbstständige Berufsausübung z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal