
ApothekerInnen geben die vom Arzt verschriebenen Medikamente an die KundInnen aus und beraten über Einnahmevorschriften und Nebenwirkungen, auch stellen sie selbst Rezepturarzneien her. Darüber hinaus sind ApothekerInnen für die sachgemäße Lagerhaltung der Arzneimittel, für die Identitäts- und Qualitätskontrolle arzneilicher Rohstoffe und Kräuter sowie homöopathischer Arzneimittelspezialitäten verantwortlich. Sie sind zur Führung eines Suchtgiftbuches, in welchem jeder Ein- und Ausgang von suchtgifthaltigen Arzneimitteln vermerkt wird, verpflichtet. Zu den kommerziell-organisatorischen Tätigkeiten gehören die Kontrolle des eigenen Warenbestandes, die Verrechnung und Abgabe der Arzneimittel auf Kosten der Krankenkasse sowie der Verkauf weiterer Waren wie Kosmetika, Verbandsstoffe oder Säuglingspflegeartikel.