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Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

RichterInnen führen als LeiterInnen von Gerichtsverhandlungen die Rechtsprechung auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren sowie Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit durch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind RichterInnen an das Gesetz gebunden und treffen Entscheidungen nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Bei der Rechtsfindung und Rechtssprechung sind RichterInnen als unabhängiges, unversetzbares und unabsehbares Staatsorgan tätig.

RichterInnen leiten eigenständig die ihnen zugewiesenen Verfahren, führen Verhandlungen, legen Urteile und Strafmaße fest und verkünden und begründen diese in schriftlicher und mündlicher Form. Ehe ein Prozess eingeleitet wird, überprüfen RichterInnen die Akten des anstehenden Falls und stellen den gegebenen Sachverhalt fest. Sie befragen ZeugInnen, ziehen Sachverständige bei, führen Beweisaufnahmen durch und bereiten die Verhandlung vor. Weiters klären RichterInnen Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und bearbeiten Anträge, Beschwerden sowie Ein- und Widersprüche.

Im Gerichtsverfahren urteilen RichterInnen nach Anhörung der Parteien und Sachverhaltsaufklärung auf der Grundlage des geltenden Rechts und treffen anhand von Rechtsgrundlagen wie Gesetzestexten und Verordnungen juristische Entscheidungen. Im Fall von Unklarheiten führen RichterInnen z.B. durch Lokalaugenscheine, Urkundenbeweise, Zeugenbeweise oder Sachverständigengutachten die Beweisaufnahme durch und stellen den Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise fest. Weiters übernehmen RichterInnen administrative und organisatorische Aufgaben wie die Verwaltung der Archive und die Führung von Datenbanken, Dokumenten und Protokollen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gerichtsverfahren leiten
  • Juristische Urteile treffen
  • Strafmaß festlegen
  • Geld- und Freiheitsstrafen verhängen
  • ZeugInnen befragen
  • Prozesse vorbereiten
  • Urteile verkünden und begründen
  • Sachverhalte aufklären
  • Administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen
Siehe auch:

RichterInnen führen als LeiterInnen von Gerichtsverhandlungen die Rechtsprechung auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren sowie Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit durch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind RichterInnen an das Gesetz gebunden und treffen Entscheidungen nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Bei der Rechtsfindung und Rechtssprechung sind RichterInnen als unabhängiges, unversetzbares und unabsehbares Staatsorgan tätig.

RichterInnen leiten eigenständig die ihnen zugewiesenen Verfahren, führen Verhandlungen, legen Urteile und Strafmaße fest und verkünden und begründen diese in schriftlicher und mündlicher Form. Ehe ein Prozess eingeleitet wird, überprüfen RichterInnen die Akten des anstehenden Falls und stellen den gegebenen Sachverhalt fest. Sie befragen ZeugInnen, ziehen Sachverständige bei, führen Beweisaufnahmen durch und bereiten die Verhandlung vor. Weiters klären RichterInnen Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und bearbeiten Anträge, Beschwerden sowie Ein- und Widersprüche.

Im Gerichtsverfahren urteilen RichterInnen nach Anhörung der Parteien und Sachverhaltsaufklärung auf der Grundlage des geltenden Rechts und treffen anhand von Rechtsgrundlagen wie Gesetzestexten und Verordnungen juristische Entscheidungen. Im Fall von Unklarheiten führen RichterInnen z.B. durch Lokalaugenscheine, Urkundenbeweise, Zeugenbeweise oder Sachverständigengutachten die Beweisaufnahme durch und stellen den Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise fest. Weiters übernehmen RichterInnen administrative und organisatorische Aufgaben wie die Verwaltung der Archive und die Führung von Datenbanken, Dokumenten und Protokollen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gerichtsverfahren leiten
  • Juristische Urteile treffen
  • Strafmaß festlegen
  • Geld- und Freiheitsstrafen verhängen
  • ZeugInnen befragen
  • Prozesse vorbereiten
  • Urteile verkünden und begründen
  • Sachverhalte aufklären
  • Administrative und organisator…
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Bezirksgerichte
  • Landesgerichte
  • Oberlandesgericht
  • Oberster Gerichtshof
  • Arbeitsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Sondergerichte

In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung sowohl mit einer Pensionierungswelle als auch im Bereich der Justiz mit einer Budget- und Personalaufstockung gerechnet. Ab 2022 wird voraussichtlich eine große Anzahl an RichterInnen in Pension gehen. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch der Bedarf an RichterInnen steigen wird.

Die Rechtswissenschaft entwickelt sich stetig weiter und ist in immer mehr Bereichen gefragt. Sowohl in Kanzleien als auch in unterschiedlichen Verbänden ist die Nachfrage nach JuristInnen deutlich angestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sich Themen und Schwerpunkte im Bereich der Rechtswissenschaft durch internationale Bezüge, gesellschaftliche Entwicklungen und die Digitalisierung immer weiter verändern werden. So werden z.B. Datenschutzrechte und Datenschutzgesetze für viele Unternehmen von immer größerer Bedeutung. Fremdsprachenkenntnisse erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Berufsaussichten für RichterInnen sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "RichterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Um den Beruf RichterIn ausüben zu können, ist ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in den Fachgebieten Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsrecht erforderlich. Die Ausbildung beinhaltet Themenbereiche wie Straf- und Prozessrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Zivilverfahrensrecht und Steuerrecht.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Nach Abschluss des Studiums erfolgt der Ausbildungsdienst zum/zur RichterIn im Umfang von insgesamt 4 Jahren. Voraussetzung zur Aufnahme in den richterlichen Ausbildungsdienst ist die österreichische Staatsbürgerschaft und eine 7-monatige Gerichtspraxis als RechtspraktikantIn. Nach Absolvierung der Gerichtspraxis folgt die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst durch die Ernennung zum/zur RichteramtsanwärterIn. Um in den Vorbereitungskurs aufgenommen zu werden, ist eine Bewerbung bei einer öffentlichen Planstelle für RichteramtsanwärterInnen im Oberlandesgericht erforderlich. Hier vollzieht sich eine Anhörung vor den RichterInnen, die während der Gerichtspraxis mit der Ausbildung beauftragt sind, sowie eine psychologische Eignungsuntersuchung.

Nach erfolgreicher Aufnahme muss der richterliche Ausbildungsdienst bei folgenden Ausbildungsstationen geleistet werden:

  • Beim Bezirksgericht im Umfang von mindestens 12 Monaten
  • Beim Landesgericht im Umfang von mindestens 12 Monaten
  • Bei der Staatsanwaltschaft in der Dauer von mindestens 6 Monaten
  • Bei einer Anstalt zu Vollzug von Freiheitsstrafen in der Dauer von mindestens 3 Wochen
  • Bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin in der Dauer von mindestens 4 Wochen
  • Bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung im Umfang von mindestens 2 Wochen

Ein Teil des Ausbildungsdienstes kann beim Oberlandesgericht, beim Obersten Gerichtshof und beim Bundesministerium für Justiz geleistet werden. Die praktische Ausbildung wird durch eine Vielzahl von Ausbildungsveranstaltungen zu juristischen und nicht-juristischen Themen unterstützt.

Am Ende des Ausbildungsdienstes steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich abzulegen ist. Nach bestandener Richteramtsprüfung und einer Rechtspraxis von insgesamt 4 Jahren ist eine Bewerbung für eine freie Richterplanstelle möglich.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für RichterInnen gibt es eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von postgradualen Lehrgängen bzw. Universitätslehrgängen, z.B. in den Bereichen Forensische Wissenschaften, Business Law, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Kriminologie.

Weiters bietet die Anwaltsakademie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Seminaren zu Themeninhalten wie Europarecht, Strafverfahren, Zivilverfahren, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Medienrecht.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet auch die ARS Akademie in Form von Seminaren in Bereichen wie Steuerrecht, Vergaberecht, Immobilien- und Liegenschaftsrecht, Vertragsrecht und Sozialrecht.

Bei der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter können Fortbildungen in den Bereiche Familienrecht, Strafprozess, Jugendstrafrecht und Verfassungs- und Dienstrecht absolviert werden.

Auch das Bundesministerium für Justiz bietet Seminare zu Themeninhalten wie Dienst- und Organisationsrecht, Gerichtsmanagement, Umweltstrafrecht, Erbrecht, Cybercrime und Bilanzstrafrecht.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Konfliktmanagement, Projektmanagement, Fremdsprachen und Gesprächstechniken.

Aufstiegsmöglichkeiten für RichterInnen bestehen innerhalb der Gerichtshierarchie. Sie können z.B. zum/zur AmtsdirektorIn oder PräsidentIn des jeweiligen Gerichts ernannt werden oder RichterIn an einem höheren Gericht werden. RichterInnen können durch Zusatzqualifikationen auch in die Staatsanwaltschaft wechseln.

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