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Hinweis

JuristInnen haben klassischer Weise das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und werden als VolljuristInnen oder UniversaljuristInnen bezeichnet. Daneben gibt es Studiengänge, die eine Qualifikation in einen bestimmten (beschränkten) Bereich vermitteln, z.B. in der Wirtschaft oder im Bankwesen.

Tätigkeitsmerkmale

JuristInnen mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften können, je nach spezifischen Ausbildungsweg, z.B. als RechtsanwältIn, NotarIn, RichterIn oder StaatsanwältIn tätig sein.

Juristen und Juristinnen bearbeiten eigenverantwortlich juristische Aufgaben, insbesondere Rechtsfragen, etwa in Bezug auf Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatzrecht.

Sie beschäftigen sich mit geltendem Recht und dessen Auslegung, mit Rechtsgeschichte sowie mit rechtlichen Angelegenheiten in speziellen Bereichen wie Politik, Sozialstruktur oder Wirtschaft. Sie erstellen Rechtsgutachten (je nach Spezialgebiet) und können an der Umsetzung von Gesetzesvorhaben mitwirken.

Sie arbeiten zudem oft in der Forschung und Lehre an Universitäten und Forschungseinrichtungen, wo sie Arbeiten zu den entsprechenden Themen (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht) verfassen und publizieren.

Spezialisierungsmöglichkeiten: Z.B. Umweltrecht, Zivilrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht.

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Gute Allgemeinbildung
  • Hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität)
  • Entscheidungssicherheit
  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung),
  • der Anwaltsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgeübt werden
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

 

JuristInnen werden sowohl in der Verwaltung benötigt, als auch in der Privatwirtschaft bei Banken, Versicherungen oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen. In Industrie, Banken und Versicherungen werden JuristInnen vor allem in der Rechtsabteilung, jedoch auch in der Personalabteilung und im kaufmännischen Bereich eingesetzt.

Für AbsolventInnen der Rechtswissenschaft eröffnen sich durch die EU-Osterweiterung Karrierechancen in internationalen Kanzleien und Steuerberatungen, Versicherungen sowie im Consultingbereich.

RechtswissenschaftlerInnen sind oft auch als DozentIn, AssistentIn oder als freie Vortragende (Werkvertrag) an einer Universität beschäftigt.

Der Begriff „Rechtswissenschaft“ bezeichnet die Wissenschaft eines Rechts weltlich oder kirchlich. Rechtswissenschaften bedeutet die Wissenschaft beider Rechte, des kanonischen und weltlichen Rechts. In der Rechtswissenschaft entwickeln sich mit der Zeit immer wieder neue Aufgabengebiete und somit auch neue Ausbildungen. Durch die zunehmende Komplexität der Rechtsgebiete ist es empfehlenswert, sich entspreched (auf ein bestimmtes Rechtsgebiet) zu spezialisieren.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Das Studium der Rechtswissenschaften wird allgemein auch als Jura-Studium bezeichnet. Das Studium bietet Wahlfachmodule mit Schwerpunkten, die je nach Interessen bzw. im Hinblick auf eine Berufswahl gesetzt werden (z.B. Verfassungsrecht, Strafrecht, Medienrecht). Das Studium kann an einer Universität in Österreich an den Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck absolviert werden.

Ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium ist Voraussetzung für die Zulassung zu den juristischen Kernberufen NotarIn, RichterIn, RechtsanwältIn oder StaatsanwältIn.

Das Studium Wirtschaftsrecht als Bachelor/Masterstudium an der WU Wien (LL.M.) erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Kernberufe.

Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf!

Nach dem abgeschlossenen Studium folgt eine spezifische Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist. Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als PDF auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.

Tagesaktuelle rechtliche Infos zu Ausbildung und Standesrecht bietet z.B. auch die Website des Bundesministeriums für Justiz auf justiz.gv.at.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge bzw. Universitätslehrgänge.

Masterprogramme zur weiteren Spezialisierung
Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Master of Laws im Versicherungsrecht.

Wer ein Richteramt anstrebt, muss sich um eine öffentlich ausgeschriebene Planstelle als RichteramtsanwärterIn bewerben. Mit der Ernennung zum/zur Richteramtsanwärter/in erfolgt die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst. Am Ende dieser Ausbildung steht die Richteramtsprüfung.

Zum Staatsanwalt/zur Staatsanwältin können nur RichterInnen oder ehemalige RichterInnen, die nach wie vor die Ernennungserfordernisse für den Richterberuf erfüllen, ernannt werden.

Für die Ernennung zum Notar/zur Notarin ist die Notariatsprüfung erforderlich sowie die mehrjährige praktische Verwendung. Notare/NotarInnen erfüllen öffentliche Aufgaben, z.B. Unterschriften beglaubigen, Rechtsgeschäfte beurkunden, Durchführen von Verlassenschaftsverfahren im Dienste des Gerichts oder Abschließen von Notariatsakten mit den Parteien.

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