
Ein relativ neues Beschäftigungsfeld für JuristInnen ist die Auseinandersetzung mit dem Umweltrecht. UmweltjuristInnen vertreten Bürgerinitiativen, Umweltverbände oder auch Einzelpersonen gegen Umwelt und Gesundheit beeinträchtigende Vorgehensweisen sowohl von privatwirtschaftlicher und privater Seite als auch von Seiten der öffentlichen Hand.
Weiters entwerfen sie Rechtsgutachten, wirken bei der Erstellung von Gesetzesvorhaben mit und haben als KonsulentInnen im umweltrechtlichen Bereich ihr Aufgabenfeld. Im privatwirtschaftlichen Sektor vertreten sie Unternehmen unter anderem in umweltrechtlichen Fragen. UmweltjuristInnen können sowohl im Staatsdienst, in Unternehmen sowie selbstständig in einer eigenen Kanzlei tätig sein.