
NotarInnen sind JuristInnen, die vom Staat mit der Aufgabe betraut sind, Willens- und Wissenserklärungen sowie tatsächliche Vorgänge zu beurkunden. NotarInnen sind dabei in der Erfüllung ihrer Aufgabe weder vom Staat noch von einer Partei abhängig. Sie stehen immer auf der Seite des Rechts.
Zum Arbeitsgebiet von NotarInnen gehören grundsätzlich nur außerstreitige Rechtsangelegenheiten (z.B. Eigentums- und Schuldverhältnisse, Miet- und Pachtangelegenheiten, güterrechtliche Probleme in Ehe und Familie, Adoption, Handels- und Gesellschaftsrecht).
Im Gespräch mit den KlientInnen erheben NotarInnen deren Wünsche und Probleme und die sich daraus ergebende rechtliche Situation. NotarInnen müssen die Beteiligten über die Vor- und Nachteile der Regelungen informieren und die notwendigen Schriftstücke erstellen, das sind Notariatsurkunden mit der erhöhten Beweiskraft öffentlicher Urkunden (z.B. Testamente, Verträge, Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften).
Weiters sind sie auch als treuhändige VerwalterInnen von Vermögenswerten tätig. Sie vertreten KlientInnen vor Verwaltungsbehörden und fungieren als VertragsjuristInnen und VertreterInnen bei Verfahren in Außerstreitsachen.
In besonderen Fällen sind NotarInnen auch als RechtsvertreterInnen in Zivilprozessen bei Bezirksgerichten sowie als VerteidigerInnen in Strafsachen tätig. Im Auftrag von Gerichten führen sie Verlassenschaftsverhandlungen durch.