
RechtsanwältInnen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen (z.B. Vereine, Gesellschaften) auf allen rechtlichen Gebieten und vertreten diese vor Gericht und Behörden in öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei der Klärung offener Rechtsfragen. Themen sind z.B. die Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder der Abschluss von Verträgen. RechtsanwältInnen begutachten Vertragsentwürfe und überprüfen, ob diese juridisch einwandfrei sind. Privatpersonen werden von RechtsanwältInnen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts beraten.
Sie können ihre MandantInnen in Zivilprozessen (als VertreterInnen von KlägerInnen oder Beklagten), in Verwaltungsprozessen (als VertreterInnen des Klägers/der Klägerin; angeklagt wird der Staat bzw. eine Behörde), in Strafprozessen (als VertreterIn des/der Angeklagten, Kläger ist der Staat) und vor Behörden (z.B. Polizei, Finanzamt) vertreten.
RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert (z.B. Asyl- und Fremdenrecht, Wettbewerbs-, Urheber-, Zivil- oder Scheidungsrecht).
RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.