Start | Rechtsanwalt/-anwältin

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist die Eintragung in eine bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

RechtsanwältInnen beraten Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Vereine in Rechtsangelegenheiten und vertreten diese gegenüber Gerichten, Behörden oder Einzelpersonen. Meist sind sie auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.

Sie vertreten die Interessen ihrer MandantInnen in Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessen. Je nach Mandat vertreten sie KlägerInnen oder Angeklagte. Zunächst sammeln sie alle notwendigen Informationen über den Fall, klären ihre MandantInnen über die Rechtslage auf und beraten sie hinsichtlich einer möglichen Vorgehensweise, z.B. eine Klage einzureichen oder sich außergerichtlich zu einigen. Zur Vorbereitung auf den Prozess prüfen sie Beweismittel, befragen ZeugInnen und bereiten Verteidigungserklärungen vor.

Im Unternehmensbereich unterstützen RechtsanwältInnen ihre MandantInnen bei der Klärung rechtlicher Fragen, der Abwicklung von geschäftlichen Vorgängen sowie bei Themen wie Unternehmensgründungen, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen oder Vertragsangelegenheiten. Sie setzen z.B. Pacht-, Miet-, Dienst- und Schenkungsverträge auf und überprüfen, ob diese juristisch einwandfrei sind. Zudem können RechtsanwältInnen Beratung zu rechtlichen Aspekten bei der Verwaltung von Vermögen oder von Haus- und Grundeigentum anbieten. RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer MandantInnen der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • MandantInnen in Rechtsfragen beraten
  • MandantInnen in Prozessen vertreten
  • Beweismittel prüfen
  • ZeugInnen befragen
  • Verteidigung vorbereiten
  • Klagen und Stellungnahmen verfassen
  • Verträge erstellen, überprüfen und begutachten
Siehe auch:
  • Durchsetzungsvermögen
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen Beschäftigungsmöglichkeiten:

  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen
  • Öffentliche Ämter und Institutionen
  • Ministerien
  • Banken
  • Versicherungen

Angesichts der zunehmenden Komplexität rechtlicher Vorgaben in vielen Bereichen steigt allgemein der Bedarf an juristischen Dienstleistungen – sowohl in Kanzleien und Unternehmen als auch in unterschiedlichen Verbänden und öffentlichen Institutionen. Es ist zu erwarten, dass sich Themen und Schwerpunkte im Rechtsbereich aufgrund internationaler und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin verändern werden. So werden z.B. Datenschutzrechte und Datenschutzgesetze für viele Unternehmen von immer größerer Bedeutung. Der technologische Fortschritt wirkt sich auch direkt auf die Arbeit von RechtsanwältInnen aus – Beispiele dafür sind die elektronische Einreichung von Schriftsätzen und der Umgang mit E-Akten. Entsprechende digitale Kompetenzen sind daher sehr wichtig.

Die Berufsaussichten für RechtsanwältInnen sind gut. Fremdsprachkenntnisse, insbesondere Englisch, sowie Auslandserfahrung erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Rechtsanwalt/-anwältin", dem der Beruf "Rechtsanwalt/-anwältin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. Wer in diesem Beruf tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren.

Als Grundlage ist ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Fachgebiet Rechtswissenschaften erforderlich. Die Ausbildung beinhaltet Themenbereiche wie Zivilrecht, Steuerrecht, Allgemeines Recht, Politikwissenschaften sowie Erb- und Schenkungsrecht. Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Nach dem Studium ist eine 5-jährige rechtsberufliche Tätigkeit erforderlich. Davon müssen mindestens 7 Monate "Gerichtspraxis" bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens 3 Jahre als RechtsanwaltsanwärterIn bei einem/einer österreichischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin absolviert werden. 

Daran anschließend erfolgt die Rechtsanwaltsprüfung. Um zu dieser zugelassen zu werden, sind zudem von der Rechtsanwaltskammer verbindlich vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 42 Halbtagen zu verschiedenen Themenbereichen zu absolvieren.

Nach der erfolgreichen Absolvierung der Fachprüfung sowie der Zustimmung der Rechtsanwaltskammer erfolgt die Eintragung in die Liste der RechtsanwältInnen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für RechtsanwältInnen gibt es eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsangeboten in Form von postgradualen Studien und Lehrgängen, z.B. in den Bereichen Europäisches Steuerrecht, Betriebswirtschaftslehre, Bank- und Kapitalmarktrecht, Informations- und Medienrecht, Rechnungswesen und Versicherungsrecht.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet z.B. die Anwaltsakademie zu Themen wie Liegenschaften, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Umgründungsrecht und Strafverfahren.

Zudem bietet das Bundesministerium für Justiz Lehrgänge und Seminare in Bereichen wie Datenschutzrecht, Umweltstrafrecht, Zivilprozessrecht, Jugendstrafrecht, Unterhaltsrecht und Familienrecht an.

An der ARS Akademie bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten zu Bereichen wie Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht, Medienrecht, Beihilferecht, Urheber- und Lizenzrecht sowie Verlassenschaftsverfahren.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Konfliktmanagement und Controlling.

Durch Spezialisierungen, z.B. auf internationales und europäisches Recht, Umweltrecht, Internetrecht oder auf Wirtschaftskriminalität, können sich interessante Karriereperspektiven ergeben.

Für RechtsanwältInnen besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie nach Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes, in verkürzter Zeit zum/zur RichterIn oder Staatsanwalt/-anwältin ernannt zu werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Österreichischen Justiz.

Weiters können RechtsanwältInnen als Selbstständige eine eigene Kanzlei gründen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Rechtsanwaltkammer Wien.

Der Beruf Rechtsanwalt/-anwältin zählt zu den freien Berufen. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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