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Tätigkeitsmerkmale

AgrarökonomInnen beschäftigen sich mit Fragen in Bezug auf die wirtschaftliche Planung und Verwaltung landwirtschaftlicher Großunternehmen. Sie analysieren die jeweiligen Betriebe und erstellen beispielsweise Pläne zur Steigerung der Qualität und des Ertrages in der Produktion. Zudem untersuchen sie wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Produktion, Agrartechnik und Tierhaltung und die Wirkungen auf das ökologische Leben. 

AgrarökonomInnen kümmern sich auch um den effizienten Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und neuer Technologien, wie etwa Smart Farming, das datengestützte Management von landwirtschaftlichen Betrieben, mit dem der Umgang mit Ressourcen umweltfreundlicher gestaltet werden kann. Außerdem suchen sie nach Lösungen, die den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen und Energie ermöglichen. Weiters sind sie dafür verantwortlich zu entscheiden, welche Betriebsmittel angeschafft und welche Investitionen getätigt werden. Sie stehen in engem Kontakt sowohl mit KundInnen als auch Behörden.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Betriebsanalysen und Betriebsbewertungen durchführen
  • Produktionsverfahren und -prozesse optimieren
  • Wirtschaftliche Zusammenhänge untersuchen
  • Landwirtschaftliche Technologien erforschen und einsetzen
  • Über Investitionen entscheiden 
Siehe auch:
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Interesse für Natur
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen:

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Gutsbetriebe
  • Landwirtschaftskammern 
  • Landwirtschaftsministerium
  • Behörden

Die Agrarökonomie übernimmt eine wichtige Rolle an der Schnittstelle von Landwirtschaft und Ökonomie: Sie trägt dazu bei, den vielfältigen Herausforderungen in der Landwirtschaft wirksam zu begegnen und unterstützt die Schaffung nachhaltiger und effizienter landwirtschaftlicher Systeme. Die Berufsaussichten für AgrarökonomInnen sind stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "AgrarberaterIn", dem der Beruf "AgrarökonomIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Bereich Agrarmanagement oder Agrarwissenschaften. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Biologie, Botanik, Geologie, Bodenkunde, (Bio)Chemie und Genetik, Landtechnik, Agrarphysik sowie tierische und pflanzliche Verfahrenstechnik.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie:

  • Digital Farming
  • Agrarmanagement
  • Agrarmarketing
  • Agrarlogistik
  • Umwelttechnik
  • Biologische Landwirtschaft
  • Nachhaltige Produktion

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in Betriebswirtschaft.

Im Umfeld der Agrarwirtschaft bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationalen Lobbying.

Zudem besteht die Möglichkeit der Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes. Die Land- und Forstwirtschaft sowie die landwirtschaftlichen Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und erfordern keinen Befähigungsnachweis. Beim Kauf einer Landwirtschaft sowie für den Bezug von Förderungen ist in der Regel eine landwirtschaftliche Fachausbildung vorzuweisen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe" oder "Direktvertrieb" möglich.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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