
Die bei Behörden oder Prüfstellen angestellten BergingenieurInnen beschäftigen sich mit Eich-, Prüf- und Patentangelegenheiten. Sie sind für den Vollzug des Bergbaugesetzes verantwortlich, verleihen Schürfrechte und Bergbauberechtigungen, kontrollieren die Sicherheit von Bergwerken, vergeben Konzessionen und nehmen Kontrollfunktionen des Gewerberechts und des Arbeitsinspektorats wahr.
Ein weiteres Aufgabenfeld ist Flächenwidmung und Landschaftsplanung. Bei der Erklärung eines Gebietes zum Bergbaugebiet wirken insbesondere auch ->> MarkscheiderInnen mit, diese arbeiten auch an der Erstellung entsprechender Flächenwidmungspläne.