
Gewerbliche MasseurInnen dürfen keine Massagen oder andere Behandlungen an kranken Menschen vornehmen. Vielmehr führen sie Massagen zur Gesundheitsförderung, Krankheitsvorbeugung und zur Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähgikeit (Sportmassagen) durch. Dabei werden die Muskeln entspannt und gelockert und einer Versteifung des Körpers und damit zusammenhängender Schmerzen und Einschränkungen vorgebeugt. Die Techniken, die MasseurInnen dabei zur Verfügung stehen, umfassen eine große Bandbreite von der klassischen händischen Massage über die apparative Massage mit technischen Hilfsmitteln bis hin zu alternativen, fernöstlichen Techniken wie z.B. Reiki.