
Medizinische MasseurInnen üben ihre Tätigkeit zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes aus. Diese Tätigkeiten sind klassische Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen. Medizinische MasseurInnen mit der Spezialausbildung „Elektrotherapie“ bieten auch Anwendungen von elektrischem Strom zu Heilzwecken an, insbesondere duch Nieder-, Mittel- und Hochfrequenztherapie. Medizinische MasseurInnen mit der Spezialqualifikaion „Hydro- und Balneotherapie“ (Wasserheil- und Bäderheilbehandlungen) führen z.B. auch Unterwassermassagen und Unterwasserdruckstrahlmassagen durch und verabreichen Bäder, Güsse oder Abwaschungen mit Heilwässern oder verschiedenen Zusätzen.