
Fahr- und FahrschullehrerInnen vermitteln den FahrschülerInnen jene Kenntnisse, die für den gefahrlosen Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder Motorrades Voraussetzung sind. Dabei sind FahrlehrerInnen für den praktischen, FahrschullehrerInnen hingegen in erster Linie für den theoretischen Unterricht zuständig.FahrlehrerInnen erklären, wie ein Kraftfahrzeug zu bedienen ist, welche Bedeutung die Kontrolleinrichtungen (z.B. Benzinuhr, Öldruckmesser, ABS-Funktionstüchtigkeitsmesser) haben und wie die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs vor Fahrantritt überprüft werden muss. Ebenso üben sie mit den FahrschülerInnen das sichere Lenken des Fahrzeuges.FahrschullehrerInnen vermitteln in der Fahrschule die notwendigen rechtlichen und technischen Fähigkeiten und bereiten die FahrschülerInnen auf die EDV-gestützte amtliche theoretische Lenkerprüfung vor. Außerdem sind FahrschullehrerInnen berechtigt, ebenfalls praktischen Fahrunterricht zu erteilen.