Start | FahrlehrerIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

FahrlehrerInnen vermitteln den FahrschülerInnen jene Kenntnisse, die für die gefahrlose Führung eines Kraftfahrzeuges Voraussetzung sind. Sie machen dabei auf die Gefahren des Straßenverkehrs aufmerksam und bringen FahrschülerInnen einen verantwortungsbewussten Umgang mit einem Kraftfahrzeug bei. FahrlehrerInnen sind vor allem für den praktischen Unterricht zuständig. Bei den Fahrzeugtypen unterscheidet man PKW, LKW und Motorrad, wobei FahrlehrerInnen meist auf bestimmte Fahrzeugtypen spezialisiert sind und die FahrschülerInnen für unterschiedliche Lenkberechtigungen ausbilden.

Bei Übungsfahrten vermitteln FahrlehrerInnen den FahrschülerInnen schrittweise den richtigen Gebrauch eines Fahrzeugs, wie z.B. die Bedienung der Kupplung sowie das Lenken und Schalten. Zudem machen sie auf die Wichtigkeit des Schulterblicks aufmerksam, üben das Parken, machen Bremsproben und greifen, wenn notwendig, bei Gefahrensituationen ein. Während der Fahrstunden unternehmen sie Ausbildungsfahrten auf Bundesstraßen, Landstraßen und Autobahnen und begleiten die FahrschülerInnen bis zur Fahrprüfung.

FahrlehrerInnen erklären den FahrschülerInnen weiters die optimale Nutzung eines Kraftfahrzeugs, gehen auf die Bedeutung der Kontrolleinrichtungen, wie z.B. Kühlwasserstand oder Öldruckmesser, ein und bringen ihnen einen situationsangemessenen Umgang damit bei.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Fahrstunden durchführen
  • Fahrtechniken vermitteln
  • Gefahren im Straßenverkehr erklären
  • Umgang mit Kraftfahrzeugen näherbringen
  • Kontrolleinrichtungen erläutern
  • Bremsproben durchführen
  • Fahrstunden abrechnen
Siehe auch:
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Autos
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Fahrschulen
  • Autofahrerclubs
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen

Die Nachfrage nach FahrlehrerInnen schwankt saisonal und ist im städtischen oder ländlichen Raum unterschiedlich hoch. In der Stadt ersetzen öffentliche Verkehrsmittel oft das Auto. Viele Menschen machen den Führerschein später im Leben, wenn es z.B. eine berufliche Notwendigkeit dafür gibt.

Die Berufsaussichten für FahrlehrerInnen sind stabil. Zusatzqualifikationen wie Lehrberechtigungen in den Führerscheinklassen C, D und E verbessern die Arbeitsmarktchancen von FahrlehrerInnen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FahrlehrerIn", dem der Beruf "FahrlehrerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausübung des Berufs FahrlehrerIn ist gesetzlich geregelt und kann nur nach Absolvierung der gesetzlich vorgesehenen Ausbildung ausgeübt werden. Voraussetzung ist die Absolvierung einer einschlägigen Ausbildung und die erfolgreiche Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung. Die Ausbildung für FahrlehrerInnen darf nur bei behördlich ermächtigten Ausbildungsstätten erfolgen.

Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung sind:

  • Lenkerberechtigung für die angestrebte Gruppe von Kraftfahrzeugen seit mindestens 3 Jahren
  • Mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen
  • Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Vertrauenswürdigkeit

Die Lehrbefähigungsprüfung für FahrlehrerInnen umfasst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung beinhaltet einen rechtlichen und einen technischen Teil. Beide Prüfungsteile werden mündlich abgelegt.

Die Basisausbildung für die Klasse B umfasst 285 Stunden Theorie sowie 60 Stunden praktische Ausbildung. Weiters sind Zusatzausbildungen für die Klassen A, C, D, E, F, G möglich.

Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI bieten Ausbildungen und Kurse zum/zur FahrlehrerIn für verschiedene Kfz-Klassen an, die auf die Lehrbefähigungsprüfung vorbereiten. Die Ausbildung beinhaltet Themen wie z.B. Gefahrenlehre, Pädagogik, allgemeine Rechtskunde, Unterrichtsvorbereitung und praktische Übungen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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