
BriefträgerInnen stellen Postsendungen jeder Art (Briefe, Geldsendungen, Werbematerial, Zeitschriften oder kleinere Pakete) zu, die sie im Postamt schon entsprechend ihrer Route vorsortieren. Meistens legen sie die Sendungen in vorgesehene Postkästen; bescheinigte Sendungen (z.B. eingeschriebene Briefe oder Nachnahmesendungen) müssen sie jedoch den AdressatInnen persönlich aushändigen. Ist die direkte Zustellung nicht möglich, hinterlassen sie eine Benachrichtigung, dass die Postsendung am Postamt hinterlegt wurde oder kündigen einen zweiten Zustellungsversuch an. Ihr Arbeitstag endet wieder im Postamt, wo sie die nicht zustellbaren Postsendungen abliefern.