Start | 24-Stunden-BetreuerIn

Tätigkeitsmerkmale

24-Stunden-BetreuerInnen unterstützen pflegebedürftige Menschen, die eine permanente Betreuung benötigen, bei diesen zu Hause. Sie leisten Hilfe bei der täglichen Körperpflege und Hygiene, z.B. beim An- und Auskleiden, Waschen und Duschen, sowie bei der Nahrungsaufnahme und Medikamenteneinnahme. Ein wichtiger Teil sind soziale Aktivitäten und die aktivierende Betreuung: Gesellschaft leisten, die betreute Person strukturiert durch den Tag führen, mit ihr Spaziergänge und kurze Ausflüge machen, auf Wunsch Geschichten vorlesen und Ähnliches.

Weiters sind 24-Stunden-BetreuerInnen für die Hauswirtschaft und Einkäufe zuständig. Sie stellen die Versorgung mit Lebensmitteln sicher, räumen auf, waschen das Geschirr ab, kümmern sich um die Wäsche und bügeln. Auch leichte Gartenarbeiten können nach Absprache erledigt werden. Schließlich übernehmen die BetreuerInnen auch die Nachtpflege: Falls nötig betreuen sie die KlientInnen zu den Nachtzeiten und unterstützen sie in dieser Zeit. Im Notfall organisieren sie Hilfe, z.B. durch ÄrztInnen oder Pflegekräfte. Die BetreuerInnen selbst dürfen keine medizinische Behandlungspflege übernehmen, wie z.B. Verbände anlegen oder Injektionen verabreichen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Einkäufe erledigen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Spazieren gehen
  • Gesundheitszustand dokumentieren
  • Ortswechsel vorbereiten
  • Personen bei Arztbesuchen und Terminen begleiten
  • Haushalts- und Pflegebuch führen
  • Sich mit Angehörigen und medizinischen Fachkräften austauschen
  • Fahrdienste übernehmen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass die Betreuungskräfte bis auf entsprechende Erholungszeiten 24 Stunden dienstbereit sind. Dienstbereitschaft bedeutet aber nicht einen 24-Stunden-Arbeitstag. Das Betreuungsverhältnis kann verschiedene rechtliche Formen haben. Die Betreuungskraft kann

  • ein direktes Dienstverhältnis zu der pflegebedürftigen Person bzw. Angehörigen eingehen,
  • bei einem gemeinnützigen Anbieter beschäftigt sein, welcher einen Vertrag mit der pflegebedürftigen Person abschließt,
  • selbstständig arbeiten und ihre Dienstleistungen anbieten.

Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz bestehen. Aktuelle Infos finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.

Vermittelt werden Betreuungskräfte an Privatpersonen oft durch kirchliche Organisationen, wie z.B. Caritas, sowie durch Sozial- und Gesundheitsdienste. Sowohl die betreute Person selbst als auch deren Angehörige können um eine 24-Stunden-BetreuerIn ansuchen. Der Verband Pflegehilfe bietet eine kostenlose Beratung sowie rechtliche Informationen bezüglich der Arbeitsbedingungen rund um das Thema 24-Stunden-Betreuung.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeschein) und der unselbstständigen Beschäftigung (Arbeitsvertrag) als Betreuungskraft. Nähere Informationen zu den verschiedenen Beschäftigungsarten finden Sie auf der Website des oesterreich.gv.at.

Unselbstständige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Kirchliche oder private Sozialeinrichtungen und Hilfsorganisationen
  • Staatliche Sozialeinrichtungen
  • Pflegeheime

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der Betreuung von pflegebedürftigen bzw. älteren Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsdienstleistungen ebenfalls steigt. 24-Stunden-BetreuerInnen können daher auch in den nächsten Jahren mit guten Berufsaussichten rechnen. Rund die Hälfte der selbstständigen PersonenbetreuerInnen arbeitet in Wien und Niederösterreich.

Der Sozialbereich ist stark durch Einsparungen geprägt. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "HeimhelferIn", dem der Beruf "24-Stunden-BetreuerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur 24-Stunden-BetreuerIn ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Im Sinne einer qualitätsorientierten Betreuung ist es jedoch empfehlenswert, eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden zu absolvieren.

Eine gute Basis für diesen Beruf bildet die Ausbildung zum/zur HeimhelferIn an Schulen für Sozialberufe. Die Ausbildung umfasst rund 200 Einheiten an theoretischem Unterricht sowie 200 Stunden praktische Ausbildung, wovon 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden im (teil-)stationären Bereich zu absolvieren sind. Diese Ausbildung kann einen Wettbewerbsvorteil bei der Vertragsanbahnung darstellen, da sie auch eine der Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung für die Betroffenen ist.

Des Weiteren kann die Ausbildung auch in Form eines Lehrgangs absolviert werden, siehe auch den Beruf PersonenbetreuerIn in der 24-Stunden-Betreuung (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Zudem bieten insbesondere weiterführende Ausbildungen im Bereich Alten- oder Behindertenarbeit eine Weiterbildungsperspektive, z.B. Ausbildungen zum/zur Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit an Schulen für Sozialberufe oder beim BFI.

Darüber hinaus können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Kommunikation
  • Mediation
  • Konfliktmanagement
  • Demenz
  • Animation
  • Pflege
  • Sozialmanagement

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten können sich bei entsprechender Qualifikation im Sozialmanagement und in der Sozialverwaltung ergeben.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Personenbetreuung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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