
GaragenwartInnen beobachten aus einem kleinen Raum, ob in der Garage nur befugte Personen ihre Autos abstellen. Über einen Monitor beobachten sie die abgestellten Autos und melden ein unbefugtes Hantieren (z.B. Einbruch, Diebstahlversuch) unmittelbar der Polizei. Bei körperlichen Übergriffen informieren sie umgehend die Sicherheitskräfte. Verfügt die Garage über keinen elektronischen Schranken bzw. über keine Selbstbedienungskassen, rechnen sie die zu entrichtenden Parkgebühren ab. Bei automatischen Kassen sind sie bei eventuellen technischen Schwierigkeiten behilflich (z.B. Geld wechseln).