Start | DesinfektionsassistentIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

DesinfektionsassistentInnen beseitigen schädliche oder krankmachende Mikroorganismen wie Bakterien, Bazillen oder Viren in medizinischen Einrichtungen, z.B. Krankenhäusern. Sie desinfizieren oder sterilisieren beispielsweise medizinische Geräte und Instrumente, Krankenzimmer, Krankenbetten, Wäsche oder Rettungsfahrzeuge. Sie nehmen die Instrumente entgegen und reinigen diese händisch und maschinell, z.B. mit Dampfsterilisatoren. Zudem kontrollieren sie die gereinigten Instrumente und sind auch für die Lagerung des Sterilguts verantwortlich. Bei ihrer Arbeit achten sie auf die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards. DesinfektionsassistentInnen arbeiten nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Bakterien und Viren in Räumen, Textilien und Fahrzeugen entfernen
  • Instrumente und Geräte zur Desinfektion bedienen
  • Instrumente und Geräte reinigen und überprüfen
  • Sterilgut richtig lagern
  • Sicherheitsstandards beachten
  • Qualitätskontrollen durchführen
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Chemie und Physik
  • Interesse für Gesundheit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser, Kliniken
  • Medizinische, biomedizinische und radiologische Labors
  • Arztpraxen
  • Pflegeheime
  • Rehabilitations- und Kurzentren
  • Gesundheitsämter, Sanitätsbehörden
  • Forschungseinrichtungen
  • Tiermedizinische Einrichtungen

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Die Berufsaussichten für medizinische Assistenzberufe sind insgesamt positiv. Besonders gute Möglichkeiten haben Diplomierte medizinische FachassistentInnen, weil sie mehrere Fachrichtungen abdecken und daher in vielen Bereichen eingesetzt werden können.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "DesinfektionsassistentIn", dem der Beruf "DesinfektionsassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung für medizinische Assistenzberufe ist gesetzlich geregelt und erfolgt an Schulen für medizinische Assistenzberufe oder in Lehrgängen anderer Bildungseinrichtungen, z.B. bei BFI oder WIFI.

Desinfektionsassistenz gehört zu den 8 medizinischen Assistenzberufen:

Die Ausbildung ist dual, das heißt sowohl praktisch als auch theoretisch.

Voraussetzung für eine Ausbildung in nur einem der oben genannten medizinischen Assistenzberufe ist eine berufliche Erstausbildung, z.B. eine abgeschlossene Lehre, eine abgeschlossene berufsbildende Schule oder ein abgeschlossener gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf wie Pflegeassistenz, gehobener Dienst Gesundheits- und Krankenpflege oder MedizinischeR MasseurIn.

Personen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren, können dies nur im Rahmen der Medizinischen Fachassistenz-Ausbildung tun. Ausbildungen, die zur medizinischen Fachassistenz führen, sind:

  • mindestens 3 Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen oder
  • eine Ausbildung in der Pflegehilfe plus eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf oder
  • eine Ausbildung als MedizinischeR MasseurIn plus eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf

Eine Ausnahme von dieser Regel ist die Ordinationsassistenz-Ausbildung, die auch bei beruflicher Erstausbildung alleine absolviert werden darf. Die (praktische) Ausbildung in der Ordinationsassistenz kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem/einer niedergelassenen Arzt/Ärztin, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbstständigen Ambulatorium oder einer Sanitätsbehörde erfolgen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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