Start | JuristIn (Urheberrecht)

Tätigkeitsmerkmale

JuristInnen für Urheberrecht kümmern sich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte (z.B. Veröffentlichung, Urheberschaft, Urheberbezeichnung) und Verwertungsrechte (Verbreitung und Vervielfältigung) von Werken aller Art.

Mit dem Begriff "Werk" kann zum Beispiel ein Buch, ein Musikstück, ein Film (auch ein Werbe- oder Kurzfilm), ein Lichtbildwerk, eine Datenbank oder ein Gedicht gemeint sein. Es ist die geistige Schöpfung, anders gesagt das Ergebnis der Mühe eines Menschen. Ein Werk des Urheberrechts ist sichtbar, hörbar oder fühlbar, Ideen können daher nicht geschützt werden.

Geschützt sind nach dem Urhebergesetz (UrhG) Werke der Literatur, Wissenschaft und der Kunst. Auch eine Software (als Werk der Literatur), Computeranimationen (bildende Kunst) oder Multimediaproduktionen können ein "Werk" im Sinne des Urheberrechts sein. Ein Patent ist ebenfalls ein gewerbliches Schutzrecht, durch welches eine technische Erfindung geschützt wird.

Siehe auch die Berufe Patentanwalt/-anwältin, JuristIn (Wirtschaftsrecht) und RechtswissenschafterIn, JuristIn.

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Gute Allgemeinbildung
  • Hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität)
  • Entscheidungssicherheit
  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung)

Der Anwaltsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgeübt werden.

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

Neben einer Betätigung Anwalt/Anwältin oder RichterIn gibt es weitere, vielseitige Berufsbilder. JuristInnen werden sowohl in der Verwaltung gebraucht, als auch in der Privatwirtschaft bei Banken, Versicherungen oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen.

In Industrie, Banken und Versicherungen werden JuristInnen vor allem in der Rechtsabteilung, jedoch auch in der Personalabteilung und im kaufmännischen Bereich eingesetzt. Auf internationaler Ebene wird die Rechtslandschaft im Zuge des sich vereinigenden Europas immer grenzüberschreitender, dem europäischen und internationalen Recht kommt eine stets wichtigere Rolle in der Berufspraxis zu.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn (Urheberrecht)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

VolljuristInnen verfügen über das Diplom- oder Master-Studium der Rechtswissenschaften. WirtschaftsjuristInnen verfügen oft über das Studium "Wirtschaftsrecht".

Uni: Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Recht und Wirtschaft.

Alternativ:
Uni: Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht.

FH: Z.B. Wirtschaftsrecht, Recht & Wirtschaft, Management & Recht, Management Wirtschaft & Recht, Rechtswissenschaften und Bürgerliches Recht.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für JuristInnen gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten in einer Reihe von Weiterbildungsangeboten, postgradualen Ausbildungsgängen und Universitätslehrgängen (z.B.: Europarecht, Internationales Steuerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Patentrecht,  Computer- und IT-Recht).

Unter anderem ist es möglich nach dem Studium einen zusätzlichen Master of Law (LLM) mit Kursen zu spezialisierten Themen an einer Universität im Ausland zu erwerben.

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