
ElektromaschinentechnikerInnen können zu VorarbeiterInnen, SchichtführerInnen, WerkführerInnen (ÖBB), WerkstättenleiterInnen, ServiceleiterInnen, WerkmeisterInnen und MeisterInnen aufsteigen. Ein Aufstieg ist fast nur in Industriebetrieben möglich.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für ElektromaschinentechnikerInnen in den Handwerken "Kälte- und Klimatechnik", "Kommunikationselektronik", "Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung", "Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik" oder "Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik" (Voraussetzung: Meisterprüfung) sowie im Gewerbe "Elektrotechnik" (Voraussetzung: Befähigungsprüfung nach mindestens zweijähriger fachlicher Tätigkeit). Weiters können ElektromaschinentechnikerInnen folgende Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge", "Entkalken von Heißwasserbereitern", "Fahrradtechnik", "Nähmaschinentechnik".