Start | FacharbeiterIn Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Hinweis

Wie bei allen landwirtschaftlichen Lehrberufen ist auch die Ausbildung der Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetze geregelt. Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg. Voraussetzungen für die Zulassung zur Facharbeiterprüfung sind in diesem Fall das vollendete 21. Lebensjahr, eine mindestens dreijährige bzw. fünfjährige einschlägige Tätigkeit und der Besuch entsprechender Vorbereitungskurse.

Tätigkeitsmerkmale

Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen gewinnen Saatgut für Forstpflanzen, bereiten dieses zur Aussaat vor und ziehen Jungpflanzen zur Aufforstung von Wäldern. Sie pflanzen die Jungpflanzen in den vorgesehenen Aufforstungsflächen aus und pflegen den jungen Baumbestand im Wald (Kultur- und Jungwuchspflege).

Die Aufzucht der jungen Waldbäumchen (z.B. Nadelbäume wie Fichte, Tanne, Lärche oder Laubbäume wie Buche, Linde) erfolgt in der Regel in eigens dafür angelegten Forstgärten. Sowohl die Arbeit im Forstgarten als auch die Aufforstungs- und Pflegearbeit im Wald führen die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen in der Regel in der Zeit von Februar/März bis Oktober/November durch.

Die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen ernten im Wald das für die Aussaat benötigte Saatgut durch Auflesen oder Abpflücken der Samen bzw. Samenzapfen. Die Samen von Nadelbäumen gewinnen sie aus den Zapfen; die Samen von Buchen und Eichen sammeln sie nach dem Samenabfall durch Auflesen vom Boden, während sie z.B. Ahornsamen durch Pflücken gewinnen. Die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen bereiten die Aussaat im Forstgarten vor, indem sie die Samen abtrocknen und durch den Zusatz verschiedener chemischer Mittel gegen Schädlinge schützen ("Beizen").

Vor der Aussaat im Beet führen sie dem Boden die nötigen Nährstoffe zu. Das erfolgt durch den vorherigen Anbau bestimmter Pflanzen, die als Dünger in den Boden eingearbeitet werden (Gründüngung), durch den Zusatz von Naturdünger (z.B. Torf) oder durch das Aufbringen von Handelsdünger (z.B. Stickstoff-, Phosphordünger). Außerdem lockern und glätten sie den Boden mit Pflug, Fräse, Egge und Walze, die an einem Traktor angebracht sind. Die Aussaat führen sie dann meist maschinell mit der Sämaschine durch.

Die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen heben die jungen Baumpflänzchen (Sämlinge), nachdem sie nach ca. 1 bis 2 Jahren die erforderliche Größe erreicht haben, mit dem Pflug aus den bisherigen Beeten aus und setzen sie in die vorbereiteten, neuen Beete um ("Verschulung"). Es werden dabei größere Abstände zwischen den Bäumchen gelassen, damit sich die Pflanzen ausbreiten und ein mit vielen Feinwurzeln versehenes Wurzelwerk bilden können, das für die Heranziehung kräftiger und stämmiger Pflanzen erforderlich ist. Für das Umsetzen setzen sie häufig Verschulmaschinen ein.

Nach etwa 4 bis 5 Jahren ernten die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen die verschulten jungen Baumpflanzen. Dazu verwenden sie meist einen Beetrüttelpflug, der die Bäumchen mit den Wurzelballen aus dem Beet hebt und anschließend auf den Rüttler transportiert, wo das Erdreich von der Pflanze geschüttelt wird. Nach der Ernte bzw. dem Ausheben setzen sie die Forstpflanzen mit einer Winkelhaue, einem Werkzeug, das an einem Ende spatenförmig und am anderen Ende axtförmig geformt ist, auf der dafür vorgesehenen Waldfläche ein (Aufforstung).

Nach dem Auspflanzen der jungen Bäume schützen sie die jungen Baumwipfel gegen Wildverbiss, indem sie an ihnen dünne Metallschleifen anbringen oder sie mit chemischen Schutzmitteln bestreichen. Sie düngen den Jungwald, indem sie mit einer Schaufel oder einem Streugerät Dünger um die Wurzelfläche der Jungpflanzen aufbringen.

Bei der Pflege des jungen Baumbestandes entfernen die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen Gras und Unkraut (meist mit einem Freischneidegerät), sprühen oder streuen chemische Unkrautbekämpfungsmittel aus und schneiden schlecht geformte oder überzählige Stämme mit einer leichten Motorsäge oder einem Freischneidegerät aus.

Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen gewinnen Saatgut für Forstpflanzen, bereiten dieses zur Aussaat vor und ziehen Jungpflanzen zur Aufforstung von Wäldern. Sie pflanzen die Jungpflanzen in den vorgesehenen Aufforstungsflächen aus und pflegen den jungen Baumbestand im Wald (Kultur- und Jungwuchspflege).

Die Aufzucht der jungen Waldbäumchen (z.B. Nadelbäume wie Fichte, Tanne, Lärche oder Laubbäume wie Buche, Linde) erfolgt in der Regel in eigens dafür angelegten Forstgärten. Sowohl die Arbeit im Forstgarten als auch die Aufforstungs- und Pflegearbeit im Wald führen die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen in der Regel in der Zeit von Februar/März bis Oktober/November durch.

Die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen ernten im Wald das für die Aussaat benötigte Saatgut durch Auflesen oder Abpflücken der Samen bzw. Samenzapfen. Die Samen von Nadelbäumen gewinnen sie aus den Zapfen; die Samen von Buchen und Eichen sammeln sie nach dem Samenabfall durch Auflesen vom Boden, während sie z.B. Ahornsamen durch Pflücken gewinnen. Die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen bereiten die Aussaat im Forstgarten vor, indem sie die Samen abtrocknen und durch den Zusatz verschiedener chemischer Mittel gegen Schädlinge schützen ("Beizen").

Vor der Aussaat im Beet führen sie dem Boden die nötigen Nährstoffe zu. Das erfolgt durch den vorherigen Anbau bestimmter Pflanzen, die als Dünger in den Boden eingearbeitet werden (Gründüngung), durch den Zusatz von Naturdünger (z.B. Torf) oder durch das Aufbringen von Handelsdünger (z.B. Stickstoff-, Phosphordünger). Außerdem lockern und glätten sie den Boden mit Pflug, Fräse, Egge und Walze, die an einem Traktor angebracht sind. Die Aussaat führen sie dann meist maschinell mit der Sämaschine durch.

Die Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen heben die jungen Baumpflänzchen (Sämlinge), nachdem sie nach ca. 1 bis 2 Jahren die erforderliche Größe erreicht …

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Bundesforste (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Privatforstbetriebe (alle Bundesländer mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
KÄRNTEN - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
OBERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
TIROL - Forstgärten (mit Ausnahme der Forstgärten, die von den Österreichischen Bundesforsten verwaltet werden): Der Kollektivvertrag enthält KEIN Lehrlingseinkommen! Dieses muss daher zwischen Lehrbetrieb und Lehrling frei vereinbart werden!) (Arbeiter)
VORARLBERG - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
VORARLBERG - Privatforstbetriebe (Achtung: nicht nach Lehrjahren, sondern nach Alter gestaffelt: 1. Lehrjahr = unter 16, 2. Lehrjahr = 16-18, 3. Lehrjahr = ab 18) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Gartenbaubetriebe (+Baumschulbetriebe) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • Physische Ausdauer: Arbeiten im Freien unter Witterungseinflüssen
  • körperliche Wendigkeit: Aufforstungsarbeiten im steilen Gelände
  • Handgeschicklichkeit: Auspflanzen, Arbeiten mit der Motorsäge und dem Freischneidegerät
  • Auge-Hand-Koordination: Arbeiten mit dem Freischneidegerät
  • Unempfindlichkeit der Haut: Aufbringen von chemischen Pflanzenschutzmitteln
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Auspflanzen der jungen Pflanzen in ausreichendem Abstand voneinander
  • Reaktionsfähigkeit: Lenken von Traktoren, Arbeiten mit der Motorsäge

Betriebe/Lehrbetriebe:
Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen sind bei land- und forstwirtschaftlichen Privat- und Gemeindebetrieben, bei den Landesforstgärten und bei den Österreichischen Bundesforsten beschäftigt. Eine Liste der Forstbaumschulen (Forstgärtnereien) gibt es auf der Internetseite des Bundesforschungszentrums für Wald - bfw.ac.at (mit Bundeslandauswahl).

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft" ist sehr niedrig; sie liegt seit Jahren bei 1 bis 3 Personen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird deutlich häufiger von Männern als von Frauen erlernt. Früher hat es vereinzelt weibliche Lehrlinge gegeben, in den letzten 6 Jahren allerdings gar keine mehr.

Berufsaussichten:
Die meisten Beschäftigungsbetriebe befinden sich in Niederösterreich, in Kärnten, in der Steiermark und in Salzburg.

Beschäftigungsaussichten:
Die Arbeitsmarktsituation für Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen ist relativ ausgeglichen.

Zusatzinformationen:
Viele ArbeitnehmerInnen sind nur von März bis Oktober beschäftigt, da die Aufforstung und die Jungwaldpflege nicht in der kalten Jahreszeit durchgeführt werden.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ForstfacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 1 2 0 1 1 1 1 1 3 k.A.
weiblich 0 1 1 1 0 0 0 0 0 k.A.
gesamt 1 3 1 2 1 1 1 1 3 k.A.
Frauenanteil 0,0% 33,3% 100,0% 50,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% k.A.
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen im Besuch von Fachkursen, die von den Landeslandwirtschaftskammern und den Landarbeiterkammern durchgeführt werden (z.B. Arbeitstechnik mit dem Freischneidegerät, Waldpflege, Motorsägenbedienung).

Aufstiegsmöglichkeiten:

Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen können zu VorarbeiterInnen und MaschinenführerInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "ForstgartenmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für Forstgarten- und ForstpflegewirtschaftsfacharbeiterInnen im freien Gewerbe "Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen ausgenommen Fuhrwerksdienste).

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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