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Tätigkeitsmerkmale

GartenbaufacharbeiterInnen bauen in Gärtnereibetrieben Gemüse und Zierpflanzen an und pflegen die Pflanzenkulturen. Ihre Produkte verkaufen sie an Großhändler oder bieten sie selbst auf Märkten an. Sie arbeiten auch in sogenannten Baumschulen, wo sie mit dem Anbau und der Pflege von Jung- und Obstbäumen und Strauchkulturen befasst sind. Weiters legen sie auch kleinere Grünflächen in Parks und Gärten an und sorgen hier für die Pflege der Pflanzen. An geschädigten Bäumen und Hecken führen sie entsprechende Sanierungsmaßnahmen durch. Mitunter gestalten sie auch Innenräume (z.B. in öffentlichen Gebäuden) mit Zierpflanzen.

Die GartenbaufacharbeiterInnen legen die Pflanzenkulturen entweder auf Freilandflächen oder in Glashäusern an. Sie pflegen die Kulturen durch Düngung, Bewässerung und Unkraut- bzw. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Die ausgewachsenen Pflanzen ernten sie entweder händisch oder mit speziellen Erntemaschinen, lagern sie ein oder verkaufen sie an Großhändler bzw. an die EndverbraucherInnen.

Gemüse- und Zierpflanzen werden vielfach in Glashäusern gezogen, um während des gesamten Jahres frische Pflanzen anbieten zu können. Bei der Aufzucht von Zierblumen im Glashaus beginnen die GartenbaufacharbeiterInnen bereits während des Winters mit der Aussaat der Samen. Hiezu füllen sie Saatkistchen mit Erde, die durch Nährstoffe angereichert wurde, und verteilen die Samen gleichmäßig auf der Oberfläche. Sie decken die Samen mit einer dünnen Schicht gesiebter Erde ab und befeuchten diese. Nachdem die Pflanzen gekeimt sind, setzen sie die Keimlinge um ("Pikieren"), wozu sie ein mit Erde gefülltes Pikierkistchen verwenden. Sie stechen in die Oberfläche kleine Löcher, in die sie die Keimlinge einsetzen. Die Jungpflanzen pflegen sie durch regelmäßiges Auflockern der Erde, durch Bewässern und durch Ausjäten des Unkrauts. Die Lichteinwirkung regeln sie durch Abdecken der Beete mit Folien oder Schilfmatten.

Nach einem Zeitraum von etwa vier Wochen setzen sie die herangewachsenen Jungpflanzen in Mistbeete um, die sich im Freien befinden. Mistbeete sind Kästen, die mit Stallmist und Erde gefüllt und mit Glasfenstern abgedeckt werden, um die Verrottungswärme im Inneren zu erhalten. Die Mistbeete müssen regelmäßig bewässert und bei günstiger Witterung abgedeckt werden, um die Belüftung der Pflanzen zu gewährleisten und sie an die normalen Witterungsbedingungen zu gewöhnen. Nachdem die Pflanzen eine bestimmte Größe erreicht haben, werden sie entweder ins Freiland ausgesetzt oder bereits zur Bepflanzung von Grünanlagen verwendet bzw. verkauft.

Neben den gärtnerischen Tätigkeiten ist es auch Aufgabe der GartenbaufacharbeiterInnen, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an den verwendeten Werkzeugen und Geräten sowie an den Bewässerungs- und Beheizungsanlagen des Glashauses durchzuführen.

GartenbaufacharbeiterInnen bauen in Gärtnereibetrieben Gemüse und Zierpflanzen an und pflegen die Pflanzenkulturen. Ihre Produkte verkaufen sie an Großhändler oder bieten sie selbst auf Märkten an. Sie arbeiten auch in sogenannten Baumschulen, wo sie mit dem Anbau und der Pflege von Jung- und Obstbäumen und Strauchkulturen befasst sind. Weiters legen sie auch kleinere Grünflächen in Parks und Gärten an und sorgen hier für die Pflege der Pflanzen. An geschädigten Bäumen und Hecken führen sie entsprechende Sanierungsmaßnahmen durch. Mitunter gestalten sie auch Innenräume (z.B. in öffentlichen Gebäuden) mit Zierpflanzen.

Die GartenbaufacharbeiterInnen legen die Pflanzenkulturen entweder auf Freilandflächen oder in Glashäusern an. Sie pflegen die Kulturen durch Düngung, Bewässerung und Unkraut- bzw. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Die ausgewachsenen Pflanzen ernten sie entweder händisch oder mit speziellen Erntemaschinen, lagern sie ein oder verkaufen sie an Großhändler bzw. an die EndverbraucherInnen.

Gemüse- und Zierpflanzen werden vielfach in Glashäusern gezogen, um während des gesamten Jahres frische Pflanzen anbieten zu können. Bei der Aufzucht von Zierblumen im Glashaus beginnen die GartenbaufacharbeiterInnen bereits während des Winters mit der Aussaat der Samen. Hiezu füllen sie Saatkistchen mit Erde, die durch Nährstoffe angereichert wurde, und verteilen die Samen gleichmäßig auf der Oberfläche. Sie decken die Samen mit einer dünnen Schicht gesiebter Erde ab und befeuchten diese. Nachdem die Pflanzen gekeimt sind, setzen sie die Keimlinge um ("Pikieren"), wozu sie ein mit Erde gefülltes Pikierkistchen verwenden. Sie stechen in die Oberfläche kleine Löcher, in die sie die Keimlinge einsetzen. Die Jungpflanzen pflegen sie durch regelmäßiges Auflockern der Erde, durch Bewässern und durch Ausjäten des Unkrauts. Die Lichteinwirkung regeln sie durch Abdecken der Beete mit Folien oder Schilfmatten.

Nach einem Zeitraum von etwa vier Wochen setzen sie die herangewachsenen J…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Gartenbau
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
KÄRNTEN - Gartenbaubetriebe (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
OBERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Gartenbaubetriebe und Baumschulen (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Gemeinde GRAZ (Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Infrastruktur und Energie) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.11.2023
01.11.2023
TIROL - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2023
01.03.2023
VORARLBERG - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Gemeinde (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • gute körperliche Verfassung: Transportieren von Pflanzenkisten und Erntebehältern
  • physische Ausdauer: Arbeiten im Freien bei jeder Witterung
  • Handgeschicklichkeit: Umsetzen von Jungpflanzen, Reparieren der Gärtnereigeräte und -anlagen
  • Sehvermögen: Erkennen von Pflanzenkrankheiten und -schäden
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Erde, Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • Kontaktfähigkeit: Verkaufen der Gärtnereiprodukte

Betriebe/Lehrbetriebe:
GartenbaufacharbeiterInnen werden vor allem in kleinen, mittleren und großen Gärtnereien beschäftigt. Teilweise arbeiten sie auch z.B. in Bundes- und Stadtgärten, Botanischen Gärten und in Versuchs- und Forschungsanstalten. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen weiters in der Landschafts- und Friedhofsgärtnerei und im Blumenhandel. Die meisten Gärtnerbetriebe gibt es in Niederösterreich, in Wien, in der Steiermark und in Oberösterreich.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Der Lehrberuf "FacharbeiterIn Gartenbau" ist der bei weitem am häufigsten erlernte land- und forstwirtschaftliche Lehrberuf. Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Gartenbau" liegt seit Jahren ziemlich konstant zwischen rund 500 und 600 Personen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird etwas häufiger von Frauen als von Männern erlernt und ausgeübt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge liegt meist über 50 Prozent.

Berufsaussichten:
Die Zahl der Gartenbaubetriebe hat in den letzten Jahren etwas abgenommen. Rund 1.200 Gartenbaubetriebe gibt es in Österreich. Auf die gärtnerische Fläche bezogen, sind die Gartenbaubetriebe eher klein strukturiert. Die meisten Betriebe sind der Produktionsrichtung Blumen und Zierpflanzen zuzuordnen.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für GartenbaufacharbeiterInnen sind günstig. Trotz des Rückgangs an Gartenbaubetrieben ist die Zahl der Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau in den letzten Jahren gestiegen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GärtnerfacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Gartenbau" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Gartenbau (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 251 303 296 226 216 247 194 211 235 k.A.
weiblich 319 329 296 306 317 340 277 286 318 k.A.
gesamt 570 632 592 532 533 587 471 497 553 k.A.
Frauenanteil 56,0% 52,1% 50,0% 57,5% 59,5% 57,9% 58,8% 57,5% 57,5% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Gartenbau
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen mit Fachrichtung Gartenbau; Höhere Lehranstalt für Gartenbau (Ausbildungszweige "Garten- und Landschaftspflege" oder "Erwerbsgartenbau").

Zur Weiterbildung der GartenbaufacharbeiterInnen bieten sich vor allem Kurse der Landwirtschaftskammer und der Landesinnungen der Gärtner an. Die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien bietet im Rahmen der "Schönbrunner Akademie" Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus an.

Selbstständige Berufsausübung:

GartenbaufacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "GärtnermeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für GartenbaufacharbeiterInnen auch GartenbaufacharbeiterInnen im reglementierten Gewerbe "GärtnerIn, FloristIn" (verbundenes Handwerk).

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