
Bei entsprechender Weiterbildung können AugenoptikerInnen zu WerkstättenleiterInnen, FilialleiterInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für AugenoptikerInnen in den Handwerken "Augenoptik" oder "Hörgeräteakustik" (Voraussetzung: Meisterprüfung); für den Kleinhandel mit Kontaktlinsen und das Anpassen von Kontaktlinsen ist die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung im Gewerbe "Kontaktlinsenoptik" erforderlich (Zulassungsvoraussetzungen: erfolgreiche Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk und erfolgreicher Besuch des vorgeschriebenen Lehrganges für Kontaktlinsenoptiker).