Aufstieg und SelbstständigkeitBetriebsdienstleistungskaufleute können zu ChefsekretärInnen, VorstandssekretärInnen, DirektionssekretärInnen, Bürovorständen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Betriebsdienstleistungskaufleute im Handelsgewerbe; das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
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