Aufstieg und SelbstständigkeitBaumaschinentechnikerInnen können zu VorarbeiterInnen, MeisterInnen und WerkmeisterInnen aufsteigen.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BaumaschinentechnikerInnen in den Handwerken "Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer", "Kraftfahrzeugtechnik", "Landmaschinentechnik", "Schlosser" oder "Schmiede" (Voraussetzung: Meisterprüfung) oder im Gewerbe "Wagner", das als "freies Gewerbe" eingestuft ist (kein Befähigungsnachweis erforderlich!). Weiters können BaumaschinentechnikerInnen folgende Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen", "Autoverglasung", "Schleifen von Schneidwaren".
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