
Buch- und MedienwirtschafterInnen - Buch- und Pressegroßhandel können zu AbteilungsleiterInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Buch- und MedienwirtschafterInnen - Buch- und Pressegroßhandel im Handelsgewerbe; das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.