
Aufstiegspositionen in Gewerbebetrieben sind "VorarbeiterIn", "BackstubenleiterIn" oder "AbteilungsleiterIn", in Industriebetrieben "ProduktionsleiterIn" oder "WerkmeisterIn", wofür natürlich eine entsprechende Qualifikation erforderlich ist.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BäckerInnen in den Handwerken "Bäcker" oder "Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung" (Voraussetzung: Meisterprüfung). Weiters können BäckerInnen folgendes Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Erzeugung von Speise-Eis".