
BetonfertigungstechnikerInnen können zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen. Ein beruflicher Aufstieg ist vorwiegend in größeren Betrieben möglich.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BetonfertigungstechnikerInnen im Gewerbe "Betonwarenerzeuger", das als "freies Gewerbe" eingestuft ist (kein Befähigungsnachweis erforderlich!). Eine weitere Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung ist das Gewerbe "Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher" (Voraussetzung: Befähigungsprüfung nach mehrjähriger fachlicher Tätigkeit, davon zwei Jahre in leitender Stellung). Weiters können BetonfertigungstechnikerInnen folgendes Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Betonbohren und -schneiden".