Aufstieg und SelbstständigkeitBankkaufleute können vor allem durch die Übernahme von Aufgaben der Organisation, der Revision und der Personalführung beruflich aufsteigen; Aufstiegspositionen sind z.B. "GruppenleiterIn", "AbteilungsleiterIn" oder FilialleiterIn".
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Bankkaufleute im Handelsgewerbe; das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
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