Aufstieg und SelbstständigkeitBautechnische ZeichnerInnen können in größeren Betrieben zu KonstrukteurInnen, SachbearbeiterInnen, ProjektleiterInnen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung besteht für Bautechnische ZeichnerInnen im Rahmen eines Zeichenbüros, das als "freies Gewerbe", also ohne Befähigungsnachweis, betrieben werden kann. Zeichenbüros dürfen nur technische Zeichenarbeiten, aber keine Planungsarbeiten durchführen; diese sind dem gebundenen Gewerbe "Technische Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)" vorbehalten, wobei die Zulassung zur Befähigungsprüfung für dieses Gewerbe mindestens an den Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt und eine mehrjährige Berufspraxis gebunden ist.
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