
Für die in der Bekleidungsindustrie beschäftigten BekleidungsfertigerInnen bestehen folgende Aufstiegspositionen: ZuschneiderIn, KontrollorIn, BandleiterIn, GruppenleiterIn und AbteilungsleiterIn.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BekleidungsfertigerInnen in den Handwerken "Wäschewarenerzeugung", "Damenkleidermacher" oder "Herrenkleidermacher" (Voraussetzung: Meisterprüfung). Weiters können BekleidungsfertigerInnen folgendes Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Änderungsschneiderei".